Am 3. Dezember 2014 ist der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderung“.
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Während sich der allgemeine Arbeitsmarkt nach wie vor im Aufschwung befindet, beträgt die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung derzeit 14 Prozent.
Die „Aktion Mensch“ erstellt seit mehreren Jahren ein Inklusionsbarometer. Aus diesem ist ersichtlich, dass im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung gestiegen ist, ebenso die Zahl der Langzeitarbeitslosen mit Behinderung. Außerdem suchen Menschen mit Behinderung durchschnittlich 95 Tage länger nach einer neuen Beschäftigung als gesunde Menschen.

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass 3,27 Millionen Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren in Deutschland leben, die Tendenz ist allein aufgrund des demografischen Wandels steigend.

Welche Vorgaben für Arbeitgeber gibt es?
Hat ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass  5 Prozent der Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung vergeben werden müssen. Wird diese Quote nicht erfüllt, müssen die Betriebe eine Abgabe zwischen 105,– Euro und 260,– Euro monatlich an das Integrationsamt zahlen.

Was kann ein Arbeitgeber, der einen neuen Mitarbeiter mit Behinderung einstellt, an Fördermitteln erhalten?
Zum Beispiel kann der behindertengerechte Umbau des Arbeitsplatzes inkl. technischer Ausstattung bezuschusst werden,  ebenso die barrierefreie Gestaltung des Zugangs  zum Arbeitsplatz und zu Sozialräumen.
Weiterhin können unter bestimmten Voraussetzungen  Zuschüsse zum Gehalt beantragt werden. Für die Dauer von bis zu 36 Monate kann ein Eingliederungszuschuss beantragt werden, er kann bis zu 70 Prozent des Entgeltes betragen. Die Förderdauer kann sich ggf. sogar noch erhöhen, die Kriterien sind jedoch zu umfangreich, um sie an dieser Stelle aufzuzählen.

Warum tun sich viele Arbeitgeber damit schwer, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen?
Auch dazu gibt es statistische Werte. In einer Umfrage unter 400 Personalverantwortlichen wurde ermittelt, dass 59 Prozent der Personalchefs nicht einstellen können, weil es im Unternehmen keine geeigneten Tätigkeiten gibt. 52 Prozent gaben an, dass das Unternehmen nicht barrierefrei ist und die Hälfte der befragten Personen gab an, keine dementsprechenden Bewerbungen zu erhalten.

Inklusion“ heißt übrigens nichts anderes als „Zugehörigkeit“,  korrekt übersetzt aus dem Lateinischen bedeutet das Wort „enthalten sein“. Man könnte frei interpretieren, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – und dazu zählt auch das Recht auf Arbeit.

***Die Angaben ins unserem Artikel wurden sorgfältig recherchiert, es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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