Arbeitssicherheit Muster 567

Arbeitssicherheit Muster 567

Die Arbeitssicherheit ist durch zahlreiche Vorschriften und Gesetze geregelt, wir haben Wichtiges für Sie zusammengefasst.
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Durch Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz und deren Umsetzung sollen Gesundheit und Sicherheit für Arbeitnehmer gewährleistet werden. Damit wird nicht nur dem Arbeitnehmer gedient, sondern auch dem Unternehmen, denn Fehlzeiten der Mitarbeiter sind oft ein nicht unerheblicher Kostenfaktor.Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Arbeitsschutzgesetz sowie das Sozialgesetzbuch SGB VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Die Überwachung der Einhaltung der darin enthaltenen Vorschriften obliegen den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern/den Ämtern für Arbeitsschutz und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zum Arbeitsschutz zählen die Verhütung von Unfällen und die Prävention physischer und psychischer Gefährdungen, er dient also der Abwehr von Gefährdungen. Unter Arbeitssicherheit versteht man – zusammenfassend gesagt – die Beherrschung der Maßnahmen, sie ist ergo ein Teil des Arbeitsschutzes.

Arbeitsschutz – Pflichten der Unternehmer

Als Unternehmer ist man verpflichtet, für die Einhaltung der Vorschriften Sorge zu tragen. Dafür müssen je nach Unternehmensgröße ein bis zwei Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden, die entsprechend auszubilden sind. Sie beraten Unternehmer und Kollegen zur Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz.

Bereiche des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit

Zur Umsetzung der Vorschriften müssen folgende Bereiche bedient werden:

1) Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Das gilt für jeden Betrieb, sei es für schon von Natur aus gefährliche Tätigkeiten wie zum Beispiel im Rettungs- und Sicherheitsbereich oder auf Baustellen bis hin zu vermeidlich völlig ungefährlichen Büroarbeiten. Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln wie Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen oder der Benutzung von Gefahrstoffen, ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich. Zu einfachen Arbeitsmittel gehören übrigens zum Beispiel Schraubendreher, Hammer, Bürohefter und Locher.

2) Betrieblicher Brandschutz

Neben den Vorsorgemaßnahmen für betrieblichen Brandschutz sind Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutzverordnungen für den betrieblichen Brandschutz zu erstellen.

3) Betriebsbeauftrage

Je nach Unternehmen sind Kräfte für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Brandschutzbeauftrage, Gefahrgutbeauftragte und Umweltbeauftragte extern oder intern zu bestellen.

4) Prüfungen und Messungen am Arbeitsplatz

Hier können neben der Beurteilung beim Umgang mit Anlagen, Werkzeugen und Gefahrstoffen auch Lärm- und Umweltmessungen relevant sein.

Hinzu kommen unter anderem Erste Hilfe (Bestellung und Ausbildung von Ersthelfer(n)), Umsetzung des Mutterschutzes und einiges mehr. Arbeitssicherheit und die Umsetzung der Vorschriften dienen also dazu, dass Menschen bei ihrer Berufsausübung keine gesundheitlichen Schäden erleiden.

Immer häufiger muss der Fokus bei den Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz auf psychische Gefährdungen gelegt werden. Zu psychischen Gefahrenquellen zählen Mobbing, fehlende Kommunikation, eintönige Arbeit, Fehlen von Lob und Anerkennung und vieles mehr – kurzum alles, was dem einzelnen Angestellten Stress bereiten kann. Hinzu kommen heute oft eine permanente Erreichbarkeit, fehlende Ruhe- und damit Regenerationspausen und Leistungsdruck. All diese Faktoren können krank machen. Hier sind die Unternehmen auch im eigenen Interesse gefragt, solche Stressfaktoren aufzuspüren und zu beseitigen.

Beispiele zur Arbeitssicherheit

Für Tätigkeiten im Büro gibt es mehr Vorschriften, als man vielleicht denkt.

  • Bei Büroarbeitsplätzen ist auf vieles zu achten, wie zum Beispiel auf folgende Dinge:

Wie sind Tische und Stühle ausgerichtet, ist alles ergonomisch richtig auf den jeweiligen Mitarbeiter angepasst? Wie groß sind die Tische, gibt es genug Bewegungsfläche, ist die Beleuchtung optimiert? Wie ist das Raumklima, sind sämtliche elektrischen Geräte und Anlagen in einwandfreiem Zustand?

  • Auf Baustellen sind die Handwerker hohen Risiken ausgesetzt, die durch Umsetzung der Vorschriften der Arbeitssicherheit deutlich reduziert werden können. Hier sind neben dem Arbeitsschutzgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften insbesondere die Baustellenverordnung (BaustellV) und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu beachten. Je nach Bauvorhaben nicht nur bestimmte Vorschriften zu beachten, sondern speziell ausgebildete Fachkräfte zu beschäftigen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt man das Unternehmen bei der Umsetzung der Vorschriften rund um Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Die Sifa informiert und berät zu Möglichkeiten des Arbeitsschutzes, der Unfallprävention und der Ergonomie des Arbeitsplatzes. Erforderliche Mittel werden beschafft und die erforderlichen Prozesse organisiert und umgesetzt. Man führt eine Beratung zum Gesundheitsschutz durch und hält auch Schulungen ab.

Hinzu kommt die Entwicklung neuer Arbeitsverfahren mit Schwerpunkt auf die Bestimmungen des Arbeitsschutzes und die Unfallverhütungsvorschriften. Ebenso die Überprüfung der Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren auf Sicherheit, Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstungen für die Mitarbeiter/-innen, Analyse der Arbeitsweise mit dem Schwerpunkt der Beachtung der Gefahrenpotenzials und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter.

Die Ausbildung für diesen Beruf kann im gewerblichen Bereich oder im öffentlichen Bereich (Fernlehrgang) erfolgen. Es gibt drei Stufen: Grundausbildung, Vertiefende Ausbildung und bereichsbezogene Ausbildung inkl. Erweiterung der Fachkunde.

Eine Ausbildung ist zum Beispiel möglich, wenn man als Ingenieur, Techniker oder Meister (m/w) über Berufserfahrungen von mindestens zwei Jahren verfügt oder eine gleichwertige Tätigkeit über mindestens vier Jahre ausgeübt hat. (Siehe dazu auch unser Musterbeispiel.) Es gibt mehrere Möglichkeiten für die Umsetzung der Ausbildung, sie kann in Vollzeit/Teilzeit/berufsbegleitend erfolgen. Diese Umschulung/Weiterbildung kann somit zwischen mehreren Monaten und einem Jahr dauern.

Hauptthemen dabei sind spezifische

  • Gefährdungsfaktoren
  • Maschinen, Geräte und Anlagen
  • Arbeitsverfahren
  • Arbeitsstätten und
  • Personalthemen

Die Kosten für die Ausbildung orientieren sich an Umfang und Art der Ausbildung. Sie können vom Teilnehmer selbst getragen oder von den Unternehmen übernommen werden. Unter gewissen Umständen können Förderungen durch die Agentur für Arbeit erfolgen.