Viele Menschen haben einen oder sogar mehrere Nebenjobs. Bei etlichen Erwerbstätigen reicht das Einkommen aus einer regulären Tätigkeit nicht aus, um das eigene Leben bzw. das der Familie zu sichern.

Was muss man bei der Aufnahme eines Nebenjobs beachten?

Sie können sich natürlich auch auf die Suche nach einem neuen und besser bezahlten Hauptjob machen und benötigen somit vielleicht gar keinen Nebenjob. Wir helfen Ihnen dabei!

Meist muss eine solche Tätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden, allerdings darf der Arbeitgeber nicht grundlos die Ausübung einer Nebentätigkeit verbieten. Der Nebenjob wird zum Beispiel sicher nicht genehmigt werden, wenn durch Nachtarbeit die korrekte Ausübung der Vollzeitarbeit infrage gestellt und/oder die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit überschritten würde.
Wichtig ist es zu wissen, dass man auch dann große Probleme bekommen kann, wenn ein Nebenjob nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verboten wurde. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten will oder selbst im Nebenjob ein Konkurrenzunternehmen eröffnen will.

Steuer und Versicherung beim Nebenjob

Arbeitet man nebenbei als Minijobber, werden keine Steuern fällig, denn die Pauschalabgaben für Steuer und Versicherung trägt der jeweilige Arbeitgeber. Man zahlt einen geringen Betrag zur Rentenversicherung, wovon man sich aber befreien lassen kann.
Voraussetzung für all das ist, dass der monatliche Verdienst im Jahresdurchschnitt 450 Euro nicht übersteigt.

Verdient man im Nebenjob mehr als 450 €, arbeitet man mit der Steuerklasse 6, in der die meisten Steuern zu zahlen sind, denn es gibt hier keine Freibeträge.
Zu beachten: Es werden alle Nebentätigkeiten, die man ausübt, addiert und dementsprechend steuerlich und versicherungstechnisch behandelt. So kann es ein Rechenexempel werden, inwieweit sich eine Nebentätigkeit lohnt.
Für Rentner gelten ggf. Sonderregelungen.

Rechtliches beim Nebenjob

Rechte und Pflichten beim Nebenjob unterscheiden sich nicht von denen einer hauptberuflich ausgeübten Tätigkeit. Es wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, man hat einen anteiligen Urlaubsanspruch und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sofern keine anderen Bestimmungen dagegen sprechen.
Auch die Pflichten sind identisch und man darf diese nicht vernachlässigen.

Wie viel Nebenjobs darf man haben?

Eine  gesetzliche Regelung über die Anzahl der Nebenjobs, die man haben darf, gibt es nicht. Jeder Arbeitnehmer kann und darf das seinen persönlichen Belangen anpassen und muss sich darüber im Klaren sein, dass er die Einkünfte versteuern und ggf. melden muss.
Eine solche Meldepflicht besteht zum Beispiel, wenn man arbeitsuchend ist und Leistungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erhält.

Tipp: Vergessen Sie nicht, Nebenjobs in Ihrem Lebenslauf mit aufzuführen. Bei einer Stellenbewerbung sieht der Arbeitgeber, welche Erfahrungen Sie sammeln konnten.