Sie investieren für Ihre private Vermittlung lediglich 10 Monate lang 10 Prozent Ihres Bruttomonatsgehaltes – aber nur, wenn die Vermittlung erfolgreich war. Weitere Kosten und Gebühren fallen nicht an. Erst 6 Wochen nach Arbeitsbeginn wird die erste Rate fällig.
Wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dieser 10 Monate beendet (z.B. während der Probezeit), endet für Sie zu diesem Zeitpunkt auch die Ratenzahlung.
Sie können die Vermittlungsprovision in Ihrer Steuererklärung vollständig als Werbungskosten geltend machen.