Ihr Leben hatte Höhen und Tiefen?
Es ist nicht immer alles glatt gelaufen und Sie mussten einige Träume begraben?
Nicht außergewöhnlich, denn das erlebt jeder von uns. Niemand steht nur auf der Sonnenseite des Lebens und gerade kleine Ecken und Kanten sind es, die uns einmalig machen und zu unserer Persönlichkeit gehören.

Wie ist das dann mit dem Lebenslauf zu Stellenbewerbung?
Sie sind auf Jobsuche und durchforsten die Stellenangebote und entdecken den Traumjob. Zur Bewerbung benötigen Sie eine Bewerbungsmappe und die soll möglichst perfekt werden.

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Der Lebenslauf wird oft als das Herzstück der Bewerbung bezeichnet und hat eine hohe Gewichtung bei den Personalchefs.
In Ihrem Lebenslauf gibt es die eine oder andere kleine Lücke. Wie geht man damit um?

Konstruieren wir ein Beispiel:
Nach der Ausbildung wurde der Bewerber nicht übernommen und war einige Wochen auf der Suche nach einem Anschlussjob. Außerdem hat er Jahre später einige Monate Elternzeit in Anspruch genommen. Irgendwann im Lauf der Jahre tut sich sogar eine mehrmonatige Lücke auf. Was tun?

Kleinere Lücken im Lebenslauf stören niemanden und sind auch nicht erklärungsbedürftig. Es kann leicht einmal vorkommen, dass zwischen Beendigung des einen Jobs und Aufnahme einer neuen Arbeit einige Wochen vergehen können.

Die Elternzeit stellt in dem Sinne keine Lücke dar, sie wird im Lebenslauf erfasst.

Nun zu der mehrmonatigen „Auszeit“. Hier wird ein Personalchef hinterfragen, wenn diese nicht schlüssig erklärt worden ist. Warum sollte man nicht schreiben, dass man in der fraglichen Zeit arbeitsuchend war? Das kann schließlich jedem passieren und ist keine Sache, für die man sich schämen müsste.

Natürlich kann man diese Zeit auch sinnvoll genutzt haben. Mit Praktika, mit Nebenjobs oder ehrenamtlichen Tätigkeiten oder auch mit Fort-und Weiterbildung.  Wenn es etwas Erwähnenswertes gibt, sollten Sie es im Lebenslauf erfassen.  Sie haben Kurse belegt? Sich autodidaktisch in Office-Programmen weitergebildet? Dann geben Sie das an, Sie können schließlich das Erlernte beweisen.

Dringend abzuraten ist davon, im Lebenslauf zu lügen. Abgesehen davon, dass jede angegebene Tätigkeit belegbar sein muss, wäre das sogar ein Kündigungsgrund. Auch wenn es bereits zu einem Arbeitsverhältnis gekommen sein sollte. Lesen Sie dazu: „Lügen im Lebenslauf können ein Kündigungsgrund sein!“
Im Lebenslauf nur Jahreszahlen anzugeben, mag dem einen oder anderen als Möglichkeit erscheinen, Lücken zu „kaschieren“. Diese Methode wird öfter angewendet und schürt eher Misstrauen, als etwas Positives zu bewirken. Das macht gar keinen Sinn.

Wichtig ist, dass Sie die Zeiten der Nichtbeschäftigung aktiv genutzt haben und diese nicht mit Nichtstun verbracht haben.

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