Der Lebenslauf wird oft als das Herzstück einer Bewerbung bezeichnet.

Zu Recht, denn in wenigen Zeilen und Spalten wird manchmal ein jahrzehntelanges Berufsleben untergebracht. Aus diesen wenigen Informationen muss sich der interessierte Arbeitgeber ein schnelles und umfassendes Bild machen können. Erstrebenswert ist natürlich, dass die Vita (Lebenslauf) lückenlos ist, auch dann wenn man die Beschäftigungen mindestens monatsgetreu auflistet. (Gibt man im Lebenslauf nur Jahreszahlen an, lässt sich allein dahinter schon vermuten, dass Ausfallzeiten kaschiert werden sollen.)

Kleinere Lücken von einigen Wochen werden sich bei vielen Bewerbern ab und zu  finden und sind auch akzeptabel, denn nicht immer schließt sich ein Arbeitsverhältnis nahtlos an ein anderes an.
Gibt es jedoch längere Zeiten ohne Beschäftigung, mag manch einer geneigt sein, hier – sagen wir mal – einige Verschönerungen vorzunehmen. Wie schon oft erwähnt: Jede Tätigkeit muss belegbar sein, angefangen vom Schnuppertag bis hin zum mehrmonatigen Praktikum!
Wer vorausschauend ist, wird eventuelle Zeiten der Arbeitslosigkeit nutzen, zum Beispiel um eine Fortbildung zu absolvieren, einen Kurs zu belegen oder sich ehrenamtlich zu betätigen. Alles Dinge, die im Lebenslauf einen durchaus positiven Platz finden können.

Natürlich  ist es nicht gelogen, wenn man statt „arbeitssuchend“ lieber „Bewerbungsphase“ oder „berufliche Neuorientierung“ schreibt. Alles kommt auf dasselbe hinaus und nahezu jeder Personalchef kennt solch nette Umschreibungen.

Anders ist es, wenn man aus dem mehrmonatigen privaten Auslandsaufenthalt zum Beispiel eine „freiberufliche Tätigkeit im Ausland“ macht, denn das ist schlicht und ergreifend gelogen. Noch schlimmer ist es, wenn man irgendwelche Qualifikationen angibt, die man gar nicht hat. Abgesehen davon, dass es sich spätestens im Arbeitsalltag zeigen wird, dass man zumindest übertrieben hat, können solche und ähnliche Lügen auch nach längerer Beschäftigung die Kündigung nach sich ziehen. Das Fälschen von Dokumenten gilt übrigens nicht nur als „Schummelei“, sondern hier wird von Betrug und/oder Urkundenfälschung gesprochen.

Schlimmer als eine Lücke im Lebenslauf ist sicher, wenn aus dem Arbeitszeugnis ersichtlich ist, dass der Arbeitnehmer gekündigt worden ist. Der Lebenslauf – er stellt den Lebensweg dar und dazu muss man auch stehen, denn dieser Weg verläuft eben auch nicht immer schnurgerade.

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