Jeder Mensch lügt wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ca. 200-mal pro Tag.
Damit sind überwiegend die „Alltagsschwindeleien“ gemeint. Auf die Frage „Wie geht es Ihnen?“, wird man meistens mit „Gut“ antworten, egal ob das stimmt oder nicht. Manches wird einfach nett, statt schonungslos ehrlich ausgedrückt. So bedankt man sich artig für ein schreckliches Geschenk und heuchelt Freude.

„Gefällt dir deine Arbeit?“ Was antworten Sie? Wenn Sie ganz ehrlich mit „Ja“ antworten wollen, sollten Sie sich vielleicht einen neuen Job suchen. Wir unterstützen Sie dabei sehr erfolgreich.

Lügen bedeutet unter anderem, dass man wissentlich die Unwahrheit sagt, oftmals um sich einen Vorteil zu verschaffen. Es gibt noch die Notlügen, die Lügen aus Furcht, Lügen um einer Strafe zu entgehen und vieles mehr.

Wie verhält sich das mit Schummeleien, Unwahrheiten oder ganz dreisten Lügen in den Bewerbungsunterlagen?
Darf man seine Daten „aufhübschen“? Macht es Sinn, aus dem zweimonatigen Erholungsurlaub eine Sprachreise zu machen, um die Lücke im Lebenslauf zu kaschieren?

Fakt ist, dass Lügen im Lebenslauf oder in der Bewerbung allgemein ein Kündigungsgrund sein können. Auch dann, wenn es bereits einen Arbeitsvertrag gibt und der Bewerber/die Bewerberin bereits längere Zeit in dem betroffenen Unternehmen arbeitet. Selbst wenn die Lügen nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, könnte man daraus einen Vertrauensbruch herleiten. Mit der Unterschrift unter den Bewerbungsunterlagen bestätigt man den Wahrheitsgehalt.

Wer seine Arbeitszeugnisse und Zertifikate manipuliert, riskiert nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern läuft auch Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden. (Urkundenfälschung, Betrug, Hochstapelei)

Natürlich will man mit seiner Bewerbung punkten und keine Kritikpunkte aufkommen lassen.
Bauchschmerzen bereitet oft der Lebenslauf, der nicht ganz optimal ist.
Kleinere Lücken im Lebenslauf werden von den meisten Personalchefs kommentarlos akzeptiert, bei längeren Jobpausen wird im Jobinterview nachgefragt werden. Diesen Pausen sollte man sofort beim Entstehen Inhalt geben, Praktika und Schulungen bieten sich dazu an. So kommt man gar nicht in Versuchung, zu mogeln.

Zwar klingt „schummeln“ oder „mogeln“ netter als „lügen“, das Endergebnis ist meist das gleiche. Verschweigen, dazu dichten oder erfinden – egal wie man es nennen will. Sinn macht so etwas nicht. Ist Papier noch geduldig, dient das Vorstellungsgespräch gern der Wahrheitsfindung. Denn kleine und große Lügen werden oft durch unsere Körpersprache enttarnt.

Manche Bewerber kommen auf die Idee, Lücken im Lebenslauf zu kaschieren, indem die Monatsangaben weggelassen werden. Diese und andere Schummeleien sind  bei Personalern bekannt und lassen erst recht Misstrauen aufkommen.
Erfundenen Qualifikationen – wie zum Beispiel das Aufwerten von Sprachkenntnissen – kommt man im Arbeitsalltag schnell auf die Schliche.

Es gibt allerdings Ausnahmen, wo Lügen keine Auswirkungen haben werden.
Das gilt zum Beispiel bei unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch. Dazu würde bei weiblichen Bewerberinnen die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft zählen.

Besonders oft wird bei Bewerbungen übrigens neben Angaben im Lebenslauf bei der Beschreibung der Tätigkeiten im derzeitigen oder in früheren Jobs gelogen.
Nachfragen bei früheren Arbeitgebern lassen solche Schwindeleien auffliegen und das Resultat wird sein, dass dieser Bewerber den Job garantiert nicht bekommen wird! Bleiben Sie authentisch – auch in Ihrer Stellenbewerbung.

 

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