Nicht nur Frauen und Mütter möchten gern in Teilzeit arbeiten. Auch immer mehr Männer würden ihren Vollzeitjob gern reduzieren. Als Vollzeittätigkeit wird die Berufstätigkeit bezeichnet, die einen Beschäftigungsgrad aufweist, der stundenmäßig unter einer Vollbeschäftigung liegt. Diese liegt in Deutschland im Schnitt zwischen 35 und 42 Wochenstunden. Die meisten Teilzeittätigkeiten sind im Bereich zwischen 15 und 30 Wochenstunden zu finden.

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Wussten Sie schon, dass Sie in Unternehmen, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle haben?

Wir wollen an dieser Stelle eine Vollbeschäftigung mit einer Teilzeittätigkeit vergleichen und die Vor- und Nachteile aufzeigen.

Rechte von Teilzeitmitarbeitern

Teilzeitbeschäftigte haben im Großen und Ganzen die gleichen arbeitsrechtlichen Gegebenheiten wie ihre Kollegen, die in Vollzeit beschäftigt sind. Das bedeutet zum Beispiel, der Kündigungsschutz bleibt erhalten, ebenso die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ein Teilzeitmitarbeiter darf ggü. seinen Kollegen im Betrieb nicht benachteiligt werden. Der Urlaubsanspruch wird entsprechend umgerechnet, wenn die Wochenarbeitstage geringer sind als bei der Vollzeitbeschäftigung.

Teilzeitmodelle

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten.
So wäre es zum Beispiel bei einer Beschäftigung von 30 Wochenstunden möglich, diese Zeit auf täglich 6 Stunden oder auf 4 Tage á 7,5 Stunden zu verteilen. Das wiederum wirkt sich auf die Anzahl der Urlaubstage aus.
Beim Jobsharing wird eine Vollzeitstelle auf zwei Mitarbeiter verteilt.

Minijob und Midijob

Hiermit wird gewöhnlich eine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung abgegolten. Bei einem Minijob darf man nicht mehr als 450 € im Monatsschnitt verdienen, was grundsätzlich für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei der Fall ist. Von einem Midijob (Gleitzonenfall) spricht man, wenn der Verdienst zwischen 450,01 € und 850 € monatlich liegt. Die Sozialabgaben für den Arbeitgeber betragen fest 19,25 %, die Abgaben des Arbeitnehmers sind prozentual abhängig von der Höhe des Verdienstes.

Verdienst Vollzeit- vs. Teilzeitjob

Natürlich wird man brutto in einem Teilzeitjob bei gleicher Tätigkeit und gleichem Stundenlohn immer weniger verdienen, als wenn man Vollzeit arbeiten würde. Aber man sollte immer mehrere Faktoren berücksichtigen.

Es kann nämlich sein, dass durch bestimmte Gegebenheiten beim Teilzeitjob deutlich mehr vom Brutto übrig bleibt, als im Verhältnis bei der Vollzeittätigkeit. Die Wahl der Steuerklasse spielt hier zum Beispiel eine Rolle, was auch wichtig ist, falls in absehbarer Zeit die Zahlung von Eltern- oder Arbeitslosengeld ansteht.
Bedenken muss man außerdem, dass viele Kosten gleich sind – egal man in Teilzeit oder in Vollzeit arbeitet. (Fahrtkosten, Kleidungs- und Verpflegungskosten etc.) Andere Familienausgaben werden nach dem Gesamteinkommen der Eltern berechnet, wie zum Beispiel Schulgeld oder Kindergarten- bzw. Hortkosten.

Tipp: Berücksichtigen Sie alle Kosten für den Arbeitstag, die Ausgaben, die einkommensabhängig berechnet werden und die Höhe des Nettogehaltes, bevor Sie sich final für eine Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit entscheiden. Bei einer Stellenbewerbung sollten Sie Ihren Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit ähnlich wie in diesem Muster formulieren.