Als Berufseinsteiger kann man natürlich keine Berufserfahrung vorweisen. So sollte man darauf hinweisen, welche weiteren Erfahrungen man ggf. nach der Ausbildung als Technischer Zeichner gesammelt hat. Man kann jedoch auch Merkmale aus vorherigen Tätigkeiten aufgreifen, sofern diese positive Verknüpfungen zum neuen Arbeitsgebiet aufweisen.