Empfehlen Sie IPSER und verdienen Sie damit Geld!

1. Kennen Sie jemanden, der sich auf Arbeitssuche befindet, der gut qualifiziert ist und/oder bereits Berufserfahrung gesammelt hat? Empfehlen Sie dieser Person IPSER!

2. Die empfohlene Person schickt ihre Bewerbung bitte an uns: job@ipser.de

3. Die empfohlene Person bekommt einen Rabatt von 50,- Euro. Wenn wir diese vermitteln und die erste Rate unserer Vermittlungsprovision erhalten, bekommen Sie einmalig 100,- Euro.

vom 01.01.2024 bis 30.06.2024

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Die Teilnahmebedingungen der Aktion

Wichtig!

a) Die Bewerbungsunterlagen der empfohlenen Person werden zuerst dahingehend überprüft, ob IPSER diesen Kunden zur Vermittlung annimmt. IPSER ist nicht verpflichtet, jede empfohlene Person als Kunden vertraglich anzunehmen, so dass auch eine Absage erfolgen kann.

b) Diese Empfehlungsaktion ist nicht mit weiteren Aktionen kombinierbar. Der persönliche Promocode ist nicht übertragbar.

c) Für jede empfohlene Person wird der Rabatt nur einmal gewährt. Das gilt auch bei Mehrfachempfehlungen durch unterschiedliche Personen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

d) Vermittlungsgutscheine können bei der Empfehlungsaktion nicht geltend gemacht werden. Der Jobsuchende muss Privatzahler sein. Nur dann kann die Empfehlungsaktion in Anspruch genommen werden.

e) Die empfohlene Person muss über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

f) Praktika, Werkstudentenverträge und Minijobs sind von den Aktionen ausgeschlossen.

Die allgemeinen Teilnahmebedingungen

Unsere allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme an unserem Empfehlungsprogramm gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Fassung. Gesonderte Teilnahmebedingungen werden davon unabhängig bekannt gegeben und jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme die Bedingungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm an. Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist kostenlos.

1. Teilnahmeberechtigte
1.1 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
1.2 Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Empfehlungen werden nicht berücksichtigt.
1.3 Eine wirksame Teilnahme am Empfehlungsprogramm erfolgt nur, wenn sämtliche notwendigen personenbezogenen Daten vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
1.4 Die geworbene (empfohlene) Person darf kein ehemaliger Kunde des Veranstalters sein.

2. Teilnahme am Empfehlungsprogramm
2.1 Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
2.2 Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
2.3 Der Betreiber kann nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme ausschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie zum Beispiel:

a. Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder bei der Durchführung des Empfehlungsprogramms,
b. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
c. bei unlauterem Handeln oder
d. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm.

In solchen und ähnlichen Fällen können Prämien auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden und ggf. Schadensersatzansprüche durch den Veranstalter geltend gemacht werden.

2.4 Der Veranstalter haftet seinerseits nicht für Schäden, die durch Fehler, Unterbrechungen und/oder Verzögerungen in der Übermittlung, bei Störung der technischen Anlagen und des Services, bei unrichtigen Inhalten, durch Löschung und Verlust von Daten, durch Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden durch den Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

3. Erhalt der Prämie
3.1 Die Bewerbungsunterlagen der empfohlenen Person werden zuerst dahingehend überprüft, ob der Veranstalter sie als Kunden zur Vermittlung annimmt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, jede empfohlene Person als Kunden vertraglich anzunehmen, so dass auch eine Ablehnung erfolgen kann.

3.2 Bei einer erfolgreichen Vermittlung informiert die empfohlene (vermittelte) Person zeitnah den Empfehlenden über den Vertragsabschluss. Die empfohlene Person nennt dem Veranstalter die empfehlende Person. Der Empfehlende teilt dem Veranstalter seine Bankverbindung mit. Der Empfehlende erhält die ausgelobte Prämie, nachdem der Veranstalter seine Provision für die Vermittlung vollständig oder nur die erste Rate bzw. die erste Rate des Vermittlungsgutscheins erhalten hat.

3.3 Die Prämie wird dem Empfehlenden überwiesen. Kann der Betrag aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, nicht innerhalb von zwei Monaten nach Benachrichtigung überwiesen werden, verfällt die Prämie. Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen dann nicht mehr.

3.4 Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung der Prämie sind nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung der Prämie ist der Empfehlende selbst verantwortlich.

4. Dauer des Empfehlungsprogramms
4.1 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Empfehlungsprogramm ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.

4.2 Kann eine Durchführung zum Beispiel aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen, haben Teilnehmer keinen Anspruch auf Durchführung gegen den Veranstalter.

5. Datenschutz
5.1 Für die Durchführung des Empfehlungsprogramms werden selbstverständlich die Daten der teilnehmenden Person, wie Name, E-Mailadresse, Anschrift und Alter benötigt. Diese Daten werden zum Zweck der Abwicklung des Empfehlungsprogramm benötigt und verwendet und werden nach der Durchführung sowie dem Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

5.2 Die Daten der am Empfehlungsprogramm teilnehmenden Personen werden nicht verkauft oder zu Marketingzwecke an Dritte weitergegeben, können für Werbung, Informationen und zu Zwecken der Marktforschung durch IPSER aber genutzt werden.

5.3 Die Einwilligung zur Speicherung und Auswertung der Daten kann durch den Teilnehmer jederzeit widerrufen werden Die Teilnehmer erkennen an, dass IPSER unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Namen des Empfängers einer Prämie bekannt zu geben.

5.4 Den Teilnehmern ist bekannt, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu einer begrenzten Aufzeichnung und Speicherung der Daten besteht.

6. Allgemeines
6.1 Für die Durchführung dieses Empfehlungsprogramms gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland,

6.2 Gerichtsstand ist Berlin.

6.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Empfehlungsprogramms ungültig sein oder werden, werden die anderen Punkte des Programms davon nicht berührt.

6.4 Die Teilnahmebedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Stand: 29.10.18 Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.