Abgesehen von einigen Übergangsregelungen gilt ab dem 1.1.2015 in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde. Die Stellenerhebung vom IAB für das letzte Quartal 2014 zeigt, dass bereits vor dem Inkrafttreten des Mindestlohns bei vielen sozialversicherungspflichtigen Einstellungen im Mindest- und Niedriglohnbereich diese Vorgaben erfüllt wurden.

Insgesamt wurden im Jahr 2015 rund 5,7 Millionen Neueinstellungen erfasst, davon befanden sich 28 Prozent im Bereich von unter 10,– Euro Bruttolohn/Stunde.
Bei 12,5 Prozent  der Neueinstellungen wurden maximal 8,50 Euro/Stunde vereinbart.

Innerhalb des Niedriglohnbereichs gibt es an unterschiedlichen Stellen und bei verschiedenen Kriterien deutliche Unterschiede.

Neueinstellungen von Frauen sind im Niedriglohnbereich deutlich höher als bei Männern.
Im Alter der Beschäftigten von 25 bis 49 Jahren gab es weniger Neueinstellungen  als im Alter darüber oder darunter.
In Ostdeutschland erfolgten  27 Prozent der Neueinstellungen im Niedriglohnbereich, in Westdeutschland waren es lediglich 9 Prozent.

Welche Arbeitnehmer wurden bevorzugt im Niedriglohnbereich eingestellt?
(Auszubildende und Minijobber wurden statistisch nicht erfasst)
58 bis 59 Prozent dieser Erwerbstätigen haben keinen Berufsabschluss.
Bei einem Stundenlohn von bis zu 8,49 Euro wurden bis zu 33 % der Neueinstellungen in Teilzeit registriert. Im Teilzeitbereich mit einem Stundenlohn von bis zu einschließlich 8,50 Euro wurden bis zu 27 Prozent der Beschäftigten neu beschäftigt.

Zum Vergleich: 83 Prozent der Neueinstellungen in einem Bereich von über 10,– Euro/Stunde galten für einen Vollzeitjob.

Im Dienstleistungsbereich (z.B. Sicherheits-, Verkehrs-,  Logistik-  und Reinigungsberufe) finden sich die meisten Neueinstellungen im Niedriglohnbereich, 24 Prozent davon werden mit maximal 8,50 Euro/Stunde entlohnt. Im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen erhielten ca. 13 Prozent der Neueinstellungen maximal den Mindestlohn.

Man muss aber auch berücksichtigen, dass oftmals aus anfänglichen Mindestlöhnen Lohnerhöhungen oder Aufstockung der Arbeitszeiten resultieren.

Kleinbetriebe mit maximal 49 Beschäftigten stellen übrigens mehr Mitarbeiter im Niedriglohnsegment ein als größere Betriebe.
Einstellungen durch einen personellen Mehrbedarf erfolgen eher in einem niedrigeren Lohnbereich als es bei einem Ersatz bestehender Stellen der Fall ist.

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