Der Urlaub soll der Erholung dienen, der Erhaltung der Gesundheit und auch der Erhaltung der Arbeitskraft. Arbeitnehmer sind selbst dazu verpflichtet, für ihre eigene Gesundheit Sorge zu tragen. Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer jährlich steuerfrei (das gilt auch für externe Maßnahmen) und es können Kuren von öffentlichen Trägern zur Erhaltung der Arbeitskraft bewilligt werden.

Aus den unterschiedlichsten Gründen kann man auf die Idee kommen, während des wohlverdienten Urlaubs zu arbeiten. Ist das legitim?

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Sie wollen den Urlaub nutzen, um zu arbeiten oder etwas anderes zu tun?
Was ist erlaubt und was nicht?

Bezahlte Tätigkeit im Urlaub

Laut Bundesurlaubsgesetz gibt es eine eindeutige Regelung:

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Der Urlaubszweck ist natürlich die Erholung und Regenerierung der eigenen Reserven. Was aber ist genau eine „dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit“? Hier gibt es keine eindeutigen Grenzen und Definitionen. Hier gibt es zahlreiche unterschiedliche Einzelfallentscheidungen und Regelungen. Einige Beispiele:

  • Einen bereits vorhandenen Nebenjob darf man im entsprechenden Rauhmen auch in der Urlaubszeit aus dem Hauptjob ausüben.
  • Mithilfe im Familienbetrieb kann begrenzt erlaubt sein.

Ausschlag gebend hierbei ist unter anderem die wöchentliche Arbeitszeit. Hat man im Hauptjob eine Arbeitszeit von 37 Wochenstunden, darf auch im Urlaub die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden nicht überschritten werden.

Unentgeltliche Tätigkeiten im Urlaub

Natürlich muss man im Urlaub nicht zwangsweise ins Nichtstun verfallen. Ehrenamtliche, persönliche und andere Tätigkeiten aus Gefälligkeit sind erlaubt. Wie ist das mit Tätigkeiten für den eigenen Arbeitgeber? Darf man mal einige Mails checken, ein bisschen für die Firma telefonieren oder zwei, drei Kundengespräche führen? Man muss im Urlaub nicht für den Hauptarbeitgeber arbeiten – das gilt bis auf wenige Ausnahmefälle. Ihr Arbeitgeber wird Wert darauf legen, dass Sie erholt und ausgeruht aus dem Urlaub zurückkommen. Also sollten Sie im eigenen Interesse Laptop & Co auch einfach mal in Urlaub schicken!

Unentgeltliche Tätigkeiten im Urlaub

Natürlich muss man im Urlaub nicht zwangsweise ins Nichtstun verfallen. Ehrenamtliche, persönliche und andere Tätigkeiten aus Gefälligkeit sind erlaubt. Wie ist das mit Tätigkeiten für den eigenen Arbeitgeber? Darf man mal einige Mails checken, ein bisschen für die Firma telefonieren oder zwei, drei Kundengespräche führen? Man muss im Urlaub nicht für den Hauptarbeitgeber arbeiten – das gilt bis auf wenige Ausnahmefälle. Ihr Arbeitgeber wird Wert darauf legen, dass Sie erholt und ausgeruht aus dem Urlaub zurückkommen. Also sollten Sie im eigenen Interesse Laptop & Co auch einfach mal in Urlaub schicken!

 

An dieser Stelle möchten wir ein großes Dankeschön an alle Eltern und pflegende  Angehörigen aussprechen, die keine geregelten Arbeits und Urlaubszeiten haben und sich in einer 7-Tage-Woche um ihre Kinder und Angehörigen kümmern!