Kaum vorstellbar – aber vor rund 10 Jahren gab es in Deutschland fast 4,9 Millionen Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 11,7 Prozent entsprach. Im vergangenen Jahr betrug die Arbeitslosenquote nur noch 6,9 Prozent, was knapp 3 Millionen Arbeitslose bedeutete. Im September 2014 wurden 2.808 Millionen Arbeitslose gezählt, saisonbereinigt entspricht das 6,7 Prozent.

Was ist jetzt eigentlich die Arbeitslosenquote? Wie wird sie berechnet? Nimmt man einfach die gesamte Bevölkerungszahl und setzt dazu die Zahl der bei den Arbeitsämtern gemeldeten Arbeitssuchenden in Relation?

Die Berechnung ist folgende:

Zahl der registrierten Arbeitslosen
——————————————————————————————-  x  100
Zahl der (zivilen) Erwerbstätigen + Zahl der registrierten Arbeitslosen

Allerdings entspricht die Zahl, die bei dieser Berechnung heraus kommt, nicht der realen Zahl der Menschen, die ohne Beschäftigung sind. Denn es werden unter anderem folgende Gruppen nicht erfasst:

Menschen, die zwar erwerbslos sind, aber nicht in den Statistiken erscheinen, weil sie sich zum Beispiel in einer Eingliederungsmaßnahme befinden (so genannte MAE-Kräfte) oder auch Menschen, die sich in einer beruflichen Rehabilitation befinden. In solchen Fällen sprechen wir von „versteckter Arbeitslosigkeit“.

Außerdem gibt es Menschen, die zwar arbeiten wollen, aber aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Anspruch auf Leistungen haben und nicht offiziell arbeitslos gemeldet sind. Sie können deshalb nicht mit in die Quote gerechnet werden.

Nicht erfasst in den Statistiken wird auch die so genannte „verdeckte Arbeitslosigkeit“, eine Form der Arbeitslosigkeit im wahrsten Sinn des Wortes, denn hiermit sind  Arbeitskräfte gemeint, die sich in einem Stellenpool befinden, weil sie aus den unterschiedlichsten Gründen im Prinzip nicht betrieblich eingesetzt werden,  aber auch nicht entlassen werden können.

Wer wird als arbeitslos anerkannt? Neben einigen anderen Kriterien gibt es mehrere Hauptmerkmale:

  • Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,
  • man muss eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit suchen,
  • man darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und
  • man muss sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitslosigkeit kann frühestens mit dem der Vollendung des 15. Lebensjahres beginnen und endet mit dem Eintritt ins Rentenalter.

Übrigens: Derzeit wird auch für das kommende Jahr mit sinkender Arbeitslosigkeit gerechnet.