Zum (Arbeits)alltag gehören Pausen.
Kleine Auszeiten von mehr oder minder langer Dauer.
Wie nutzt man Pausen richtig, um wieder aufzutanken und neue Energie zu sammeln?
Wie viel Pausen stehen einem zu?
Im Arbeitszeitgesetz sind zum Beispiel Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und die Mindestruhezeiten zwischen der Beendigung und der Wiederaufnahme der Arbeit geregelt. Wer zwischen sechs Stunden und neun Stunden täglich arbeitet, hat mindestens Anspruch auf 30 Minuten Pause, die aber in zwei Einheiten aufgeteilt werden kann.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr
als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Zur Information: Es gibt Sonderregelungen, die die Nichtanwendung des Arbeitszeitgesetzes betreffen, sowie diverse abweichende Regelungen.
Für bestimmte Tätigkeiten (Akkord-, Schicht-, Nacht-, Fließband- und Bildschirmarbeit sowie bei schweren körperlichen Arbeiten) werden davon unabhängig kleine Pauseneinheiten von 5 Minuten empfohlen. In manchen Tarifverträgen gibt es hierfür eine Regelung.
Studien zufolge wirken kleine Pausen nach ein bis zwei Stunden konzentrierter Arbeit wahre Wunder. Körper und Geist können kurz abschalten und sich regenerieren.

Eine konkrete Pausenregelung kann es im Tarifvertrag, aber auch im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geben, im Zweifelsfall hat der Arbeitgeber das Entscheidungsrecht. Optimal ist es, wenn es für die Mitarbeiter möglich ist, die Pausen eigenverantwortlich zu regeln und damit an den eigenen Leistungsrhythmus anzupassen. Grundvoraussetzung dafür ist natürlich, dass das mit dem Betriebsablauf vereinbar ist und auch korrekt umgesetzt wird.

Die Arbeitspause ist als Ruhepause zu gewähren und zu nutzen. Man sollte etwas essen und trinken, sich gern ein wenig bewegen, lesen oder Musik hören – kurz gesagt etwas tun, was entspannt und der eigenen Erholung und somit auch der Steigerung der Leistungsfähigkeit dient.

Wer jetzt meint, dass Pausen der Mitarbeiter einem Unternehmen schaden können, der irrt. Im Gegenteil: Eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vernünftige „Pausenkultur“ wird einem Betrieb eher nutzen, da sich die Produktivität aller Wahrscheinlichkeit erhöhen wird und ausgeglichene und zufriedene Mitarbeiter seltener krank werden.

Wie ist das eigentlich mit dem gesetzlichen Unfallschutz in den Arbeitspausen?
Sobald private und „eigenwirtschaftliche“ Tätigkeiten vorgenommen werden, besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.
Wege zum Essen und der Rückweg sind versichert, ebenso die Wege zum und vom Einkauf von Speisen und Getränken.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen der Verzehr von Speisen und Getränken, der Aufenthalt in Kantinen, Restaurants, Einkaufsstätten etc.

Wer „kraft Gesetzes“ versichert ist, wird im „Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung“ geregelt.
Weitere Regelungen sind hier zu finden: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – „Gesetzliche Unfallversicherung – § 3 Versicherung kraft Satzung“.

 

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