Nach der „Arbeitsmarktprognose 2030“ wird die Anzahl der Erwerbspersonen in höherem Alter unter anderem wegen des demografischen Wandels zunehmen. Kalkuliert wird damit, dass in Zukunft wesentlich mehr Personen im Alter zwischen 60 und 75 Jahren am Arbeitsleben teilnehmen werden.

Aber – wie ist das heute, wenn man im Alter von „nur“ 50+ einen Job sucht?
Ist es für über 50jährige schwieriger, ihre Bewerbung erfolgreich an den Mann oder die Frau zu bringen? Wo es doch schon für die Generation 40+ nicht einfach ist, ein neues Betätigungsfeld zu finden……

Nach dem „Allgemeinen Gleichstellungsgesetz“ bräuchte man in seinen Bewerbungsunterlagen das Alter nicht anzugeben, ebenso wenig wie die eigene Religionszugehörigkeit und die Herkunft. Aber wer wird diese Angaben weglassen, zumal man sich diese aus dem Lebenslauf annähernd errechnen kann? Spätestens beim Vorstellungsgespräch wird das eigene Alter für den Personalchef sowieso offenbar.

Wie sehen die statistischen Werte für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer aus?
Die Zahl der „Noch-Erwerbstätigen“, die über 50 Jahre alt sind, ist ähnlich der von anderen Altersgruppen. Wer aber in diesem Alter arbeitslos wird, hat oft schlechte Karten als jüngere Menschen und fällt in die Langzeitarbeitslosigkeit. Im Januar 2015 waren rund ein Drittel der insgesamt 3.032 Millionen Arbeitslosen 50 Jahre und älter und Deutschland zählt weltweit zu einer der am schnellsten alternden Bevölkerungen.

Viele Arbeitgeber befürchten, dass sie bei älteren Arbeitnehmern mit mehr krankheitsbedingten Ausfällen rechnen müssen, die Urlaubszeiten sind länger als bei jüngeren und vielleicht gibt es die eine oder andere altersgemäße Einschränkung. Im Gegenzug dazu kann sich der Chef über Wissen, Professionalität, Zuverlässigkeit und Routine freuen. Hier ist es wie immer im Leben: Jeden Ding hat zwei Seiten, eine gute und ein nicht ganz so gute!

Als Anreiz dafür, älteren Bewerbern eine Chance zu geben, kann es sogar finanzielle Unterstützung für den Betrieb durch die Agentur für Arbeit geben. Über die dafür infrage kommenden Eingliederungszuschüsse  entscheidet die Bundesagentur für Arbeit. Hierbei handelt es sich um eine „Kann-Leistungen“, die in Einzelfallentscheidungen bewilligt werden können. Bei Arbeitnehmern über 50 Jahren können bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts gefördert werden und das für eine maximale Dauer bis zu 36 Monaten!

Einige Arbeitgeber beginnen bereits damit, umzudenken und schätzen die Erfahrungen und das Know How älterer Bewerber. In manchen Stellenangeboten liest man schon „gern ältere Mitarbeiter“, leider nicht allzu oft.

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