„Zur vollen Zufriedenheit“, das entspricht im Arbeitszeugnis einer Note 3, bescheinigt also eine zufriedenstellende Leistung.
Diese Beurteilung in ihrem Zeugnis wollte eine Angestellte nicht hinnehmen, sie forderte eine 2 auf dem Zeugnis und zog vor Gericht. Die Klägerin  argumentierte, dass sie mit dieser Beurteilung schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, denn 90 Prozent aller Zeugnisse würden mit „gut“ oder „sehr gut“ ausgestellt werden.
Auf die von ihr gewünschte Formulierung „stets zur vollen Zufriedenheit“ wird ihr Zeugnis aber nicht geändert werden, denn das Bundesarbeitsgericht entschied in dritter Instanz, dass es „nicht auf  die in der Praxis am häufigsten vergebenen Noten“ ankommt, sondern auf die tatsächlichen Leistungen. Und dass diese besser waren, als vom Arbeitgeber bescheinigt, das muss ein Arbeitnehmer nachweisen.

Statistiken zufolge wurden 1994 in 10 Prozent der Arbeitszeugnisse ein „sehr gut“ vergeben, heute sind es stattliche 30 Prozent. „Kuschelnoten“ wird das in Expertenkreisen genannt, von teilweise inflationären guten Beurteilungen ist die Rede. (Übrigens nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch an Schulen und Universitäten.)

Ein Arbeitszeugnis soll keine falschen Aussagen enthalten, aber auch den Weg in die Zukunft nicht versperren. So soll es eine „Zeugnis-Geheimsprache“ geben, nach der manches „nett“ klingt,  aber anders zu interpretieren ist. Einige Beispiele:

„Stets zur vollsten Zufriedenheit“ (Note 1), „stets zur vollen Zufriedenheit“ (Note 2), „zur vollen Zufriedenheit (Note 3), „zur Zufriedenheit (Note 4), „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ (Note 5).

Vieles kann Auslegungssache sein, kann aber auch hellhörig machen. Wird ein „aufgeschlossenes Wesen“ bescheinigt, kann gemeint sein, dass dieser Mitarbeiter sehr redselig ist. Wenn Arbeiten „ordnungsgemäß erledigt worden sind“,  wird sich dahinter vielleicht jemand verstecken, der Anweisungen erhalten muss und nicht von sich aus aktiv wird.
Liest man dagegen „Frau Musterfrau beherrschte ihr Aufgabengebiet“ oder „Herr Mustermann fand optimale Lösungen“, kann man mehr als zufrieden sein, denn besser geht es nicht. Bei „solidem Basiswissen“ oder wenn man seine Aufgaben „im Wesentlichen“ erledigt hat, werden die Leistungen lediglich als ausreichend beurteilt.
Sogar die Reihenfolge verschiedener Kriterien kann entschlüsselt werden. Nach allgemeinen Angaben sollte zuerst die Arbeitsleistung beurteilt werden, danach das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen. Wird von dieser „Norm“ abgewichen, könnte das auf negative Merkmale deuten.

Und sogar die Schlussformel eines Zeugnisses kann bedeutsam sein. Bedankt sich der Arbeitgeber für „das stete Interesse an der Zusammenarbeit“ ist das der Note 5 gleichzusetzen. Eine 1 bekommt, wer zu stehen hat: „Wir bedauern den Verlust von Frau Mustermann und bedanken uns für die stets sehr gute und produktive Zusammenarbeit.“

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