Haben Sie schon einmal etwas vom „Entgeltgleichheitsgesetz“ gehört?
Dieses Gesetz soll Pressemeldungen zufolge in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 durch den Bundestag genehmigt werden und ab 2016 in Kraft treten.
In diesem Gesetz verankert werden wird wohl unter anderem ein „Gleichstellungsindex“, in dem die wichtigsten Kriterien zur Gleichstellung der Frauen in Unternehmen und Behörden erfasst werden sollen. Mit Gleichstellungsfragen beschäftigt man sich seit Jahren europaweit, die von der EU in Auftrag gegebene „Study for the development of the basic structure of a Gender Equality Index for the European Union“ wurde bereits 2010 erstellt.
Fünf Schwerpunkte daraus wurden in die Zielsetzung der EU-Kommission für die Jahre 2010 bis 2015 aufgenommen, drei davon sind:
- Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen wie für Männer,
- gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit,
- gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen durch gezielte Maßnahmen der EU.
Die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes werden davon abhängig sein, nach welchen Kriterien dieser aufgebaut ist. Derzeit gibt es darüber noch keine feststehenden Eckpunkte.
Zurück zum „Entgeltgleichheitsgesetz“, hierin sollen zum Beispiel Entgeltregelungen erfasst werden, die diskriminierungsfrei sind und ein Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten auf Vollbeschäftigung wird wohl enthalten sein.
In derzeitigen Meldungen ist die Rede davon, dass Unternehmen ab 500 Mitarbeitern verpflichtend offenlegen sollen, wie viel Frauen und Männer verdienen, so dass evtl. Unterschiede erkenntlich sind.
Das seit 2001 geltende „Bundesgleichstellungsgesetz“ (BGleiG) dient übrigens dazu, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. (Geltungsbereich Bundesverwaltung).
Wie ist das bei Ihnen? Viele unserer Kundinnen berichten darüber, wie schwierig es ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Wer vielleicht noch eine berufliche Karriere anstrebt, muss aufpassen, selbst nicht auf der Strecke zu bleiben. Besonders nach Schwangerschaft und Elternzeit entsteht oftmals ein Karriereknick, der nicht wieder auszugleichen ist.Kann ein Gesetz etwas ändern oder muss allgemein ein Umdenken bei Arbeitgebern stattfinden?
***Unsere Artikel werden sorgfältig recherchiert, dennoch besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
* Foto: © Jeanette Dietl@fotolia.com