Wie bei fast allem im Leben gibt es auch beim Mindestlohn ein Für und Wider, Dinge die von Vorteil sind und andere, die sich nachteilig auswirken könnten. Sehen Sie selbst:

Ab dem 1.1.2015 wird der Mindestlohn eingeführt, das bedeutet, dass viele Arbeitnehmer einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro erhalten (müssen).
Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung: Zum Beispiel Langzeitarbeitslose für eine gewisse Zeit, Jugendliche unter 18 Jahren, Menschen die ehrenamtlich tätig sind und Praktikanten.
Es gibt wie fast immer im Leben zwei Sichtweisen zu dieser Neuerung, sowohl positive als auch negative Aspekte.

Die Agentur für Arbeit rechnet mit einer Entlastung in den Leistungen zur Grundsicherung bzw. beim Arbeitslosengeld II um bis zu 900 Millionen jährlich, denn die Leistungen an Aufstocker müssten sich in diesem Maße theoretisch reduzieren.
Die Gewerkschaften sind allerdings der Meinung, dass Unternehmen Mittel und Wege finden könnten, diesen Mindestlohn zu umgehen.

In der Presse wird zum Beispiel von dem Fall eines Mannes berichtet, der bisher zu einem Stundenlohn von 4,95 Euro gearbeitet hat und nun – vor der Einführung des Mindestlohns – die Kündigung erhielt. Er hätte weiterhin auf der Grundlage einer „Motivationszulage“ arbeiten können, die aber keinerlei Sozialleistungen beinhaltet hätte. Der Mann unterschrieb nicht, die Firma konnte oder wollte nicht mehr zahlen…….

An Ideen scheint es nicht zu mangeln: So sollen Firmen beabsichtigen, Gratifikationen als Einmalzahlungen zu streichen und diese auf den monatlichen Lohn umzulegen, damit der Mindestlohn eingehalten wird und die Lohnkosten dennoch nicht steigen. Die Beschäftigung von unter 18jährigen wird für einige Firmen attraktiver sein, denn hier muss der Mindestlohn nicht eingehalten werden.

Auf der einen Seite wird befürchtet, dass die Einführung des Mindestlohns zum „Jobkiller“ werden könnte, während andere in einem attraktiveren Stundenlohn einen Motivationsschub für Arbeitsuchende sehen.

Das Mindestlohngesetz sieht übrigens bei Verstößen Strafen bis zu 500.000,– Euro vor und es ist geplant, mehr Kontrolleure bei den Zollbehörden einzustellen.

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