In sämtlichen Bewerbungsratgebern liest man, dass eine gut gestaltete Bewerbung schon der Einstieg zum Vorstellungsgespräch sein kann. Zu einer optimalen Bewerbung gehören unter anderem die Bewerbungsmappe und ein professionelles Bewerbungsfoto. Es fallen daneben noch  Druckkosten, Büromaterial und Porto an. Wie soll man sich das leisten, wenn man nur wenig oder gar kein Einkommen hat?

Schon bei der Ausbildungsplatzsuche kann man als Schulabgänger von der Arbeitsagentur einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten erhalten. Voraussetzung ist, dass man als ausbildungssuchend gemeldet ist und man den Antrag auf Bezuschussung stellt, bevor die Kosten verursacht werden.
Nicht in Anspruch genommen werden kann dieser Zuschuss, wenn man sich für eine Beamtenlaufbahn bei der Bundeswehr bewirbt oder eine weitere schulische Ausbildung oder ein Studium anstrebt.

So ist es also für künftige Schulabgänger empfehlenswert, sich schon jetzt bei den Arbeitsagenturen zu erkundigen bzw. als ausbildungsplatzsuchend zu melden. Auch für Auszubildende, die bald ihre Ausbildung abschließen und nicht wissen, ob sie von ihrem Unternehmen übernommen werden, ist diese Maßnahme nicht verkehrt.
Denn dann kann man sich nicht nur eventuelle Zuschüsse zu Bewerbungs- und Fahrtkosten sichern, sondern bereits im Vorfeld dessen, dass man eine Arbeit oder Ausbildung sucht, den künftigen beruflichen Weg besprechen und sich Unterstützung holen.

Wer sich in einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis (nicht in der Ausbildung) befindet, ist übrigens unverzüglich nach Kenntnis von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, um evtl. Ansprüche zu sichern. Das beginnt bei der Aufnahme in die Datenbank, geht über die Berechnung eventueller Zahlung und reicht bis zu Fort- und Weiterbildungen bzw. der Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis.

In jedem Fall gilt aber: Wer Zuschüsse zu den Bewerbungskosten erhalten möchte, muss bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gemeldet sein und die Leistungen beantragen, bevor Kosten anfallen. Nach derzeitigem Stand werden Kosten bis zu einer Höhe von maximal 260,– Euro jährlich übernommen.

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