Die Chancen für die meistenLangzeitarbeitslosen wieder am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, stehen schlecht. Statistiken zufolge sinken mit der Dauer der Arbeitslosigkeit die Erfolgsquoten bei den Bewerbungen um eine neue Vollzeit-Arbeitsstelle.
Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ soll zur Förderung von bis zu 10.000 Arbeitssuchenden aus dieser Gruppe beitragen. Es handelt sich hierbei um ein Modellprogramm, an dem rund 100 Jobcenter (auf Antrag) teilnehmen können.
Besonders gefördert sollen mit dieser Maßnahme diejenigen Leistungsempfänger, die entweder gesundheitlich beeinträchtigt sind oder Langzeitarbeitslose, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. So soll zum Beispiel erreicht werden, dass Kinder durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit der Eltern ein dementsprechendes Vorbild für ihr künftiges Leben erhalten. Viele Menschen – besonders Alleinerziehende – kennen aber den Kreislauf, dass es keine Arbeit gibt, wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist. Auf der anderen Seite ist es oft schwierig, ortsnah einen Kitaplatz zu bekommt. Es gibt daneben derzeit noch zahlreiche andere Vorgaben für die Zielgruppenfestsetzung.
Die zu fördernden Arbeitsplätze sollen an Bewerber vergeben werden, die mindestens seit vier Jahren Leistungen aus dem SGB II (Arbeitslosengeld II – „Hartz IV“) beziehen und nicht selbständig sind oder dies nur kurzfristig waren. Nicht nur Arbeitsplätze, sondern ebenso zahlreiche begleitende Aktivitäten wie zum Beispiel Gesundheitsförderung, qualifizierende Maßnahmen, stufenweiser Einstieg in den Berufsalltag u.v.m. können gefördert werden.
Bis zu bestimmten Obergrenzen kann unter anderem das Bruttoarbeitsentgelt einschließlich des pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung (ohne Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 18,9 % gefördert werden. Arbeitgeber können die jeweilige Zuwendung beim teilnehmenden Jobcenter beantragen. Die gewährten Zuschüsse sind nicht rückzahlbar.
Das Bundesprogramm wird zunächst bis zum 31. Dezember 2018 befristet, Näheres kann man dem Bundesanzeiger entnehmen.
„Teilhabe“, das bedeutet unter anderem Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, sowie die Möglichkeit, gleichberechtigt und gleichgestellt mit anderen Menschen in einer Gemeinschaft zu leben. Weit gefasst wurde „Teilhabe“ einmal von der WHO definiert und als das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“ definiert.
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