Während die Arbeitslosenstatistiken im Allgemeinen in den vergangenen Monaten eine erfreuliche Abnahme verzeichnen konnten, blieb ein Segment der Werte nahezu gleich: Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen. In Schwerin trafen sich bei einem traditionellen Empfang  180 Vertreter aus Politik und Wirtschaft, als die Arbeitsagentur Nord die neuesten Zahlen vorstellte. Die Chefin der Arbeitsagentur bedauerte, dass  die angebotenen Programme und finanziellen Hilfen von den Unternehmen nicht oder nur minimal in Anspruch genommen würden und forderte zum Umdenken auf.

Erst am vergangenen Montag hatte Arbeitsministerin Nahles verkündet, dass Projekte zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Milliardenhöhe an den Start gebracht werden, unter anderem durch Förderung des Europäischen Sozialfonds. Die  ESF-Förderung hat folgende Schwerpunkte: Benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose und Personen mit Migrationshintergrund. Wer ist „langzeitarbeitslos“? Darunter fallen Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet sind. (Langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte nach dem SGB II) Welche Förderungen kann ein Arbeitgeber erwarten?  Das unterscheidet sich je nach den geförderten Projekten und den dazu gehörigen Programmen.  Gesonderte Berechnungen gibt es für ältere Arbeitnehmer, behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren.

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten (Eingliederungszuschuss).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Anträge dafür sind vor einer eventuellen Arbeitsaufnahme zu stellen, bei der Leistung handelt es sich um eine Ermessensleistung. Immerhin können nach erfolgreicher Bewilligung bis zu 50 Prozent  des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts und des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf eine  Dauer von bis zu zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss gewährt werden.

Bei einer Bewerbung aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus ist Initiative und Überzeugungskraft gefragt. Denn der Arbeitgeber muss überzeugt werden, davon dass man arbeiten will und kann. Optimal wäre es, wenn man nachweisen kann, dass man in der Zeit der Arbeitslosigkeit vieles versucht bzw. getan hat. Wie zum Beispiel die Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten, absolvierte Praktika, Fort- und Weiterbildungen usw.

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