Aktivierungs- bzw. Vermittlungsgutscheine (AVGS) werden von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgestellt. Sie haben Fragen dazu? Wir antworten Ihnen gern! Diese Gutscheine bestätigen, dass die Voraussetzungen zur Förderung von Maßnahme(n) zur Aktivierung bzw. zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung vorliegen.
Der Verwendungszweck des Gutscheins wird vom Träger festgelegt. Er kann zum Beispiel der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Tätigkeit durch einen privaten zertifizierten Arbeitsvermittler dienen.
Wer bekommt einen Vermittlungsgutschein?
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen und länger als 6 Wochen arbeitslos sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein.
Für alle anderen Arbeitssuchenden, wie zum Beispiel ALG II Empfänger, gekündigte Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer, Hochschulabsolventen etc. gilt, dass als Ermessensleistung ein Gutschein ausgestellt werden kann. Wichtig ist es in jedem Fall, die Initiatve zu ergreifen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Wie kann man einen Vermittlungsgutschein beantragen?
Die Antragstellung kann schriftlich, persönlich, per E-Mail, per Fax oder telefonisch erfolgen.
Wo kann man den Vermittlungsgutschein einlösen?
Bei privaten und zertifizierten Arbeitsvermittlern, mit denen man einen Vermittlungsvertrag schließt und die nach erfolgreicher Vermittlung mit der Arbeitsaufnahme das Original des Gutscheins erhalten. Die Zahlung der Vermittlungskosten erfolgt durch den Gutschein. Erstmalig wird eine Teilsumme von 1.000,– Euro an den Vermittler sechs Wochen nach Arbeitsaufnahme fällig, die zweite Teilsumme i.H.v. weiteren 1.000,– Euro erhält dieser sechs Monate nach Arbeitsaufnahme. (Selten werden 2.500,– Euro bewilligt).
Wie lange ist der Vermittlungsgutschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Gutschein vermerkt. ABER: Unter bestimmten Bedingungen kann er seine Gültigkeit auch schon vor Ablauf der Dauer verlieren. Hier variieren die Bestimmungen und man sollte sich genau informieren.
Übrigens: Nach einer Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden in den Jahren 2004 bis 2007 fast 800.000 Gutscheine bewilligt. Die Chance für eine berufliche Vermittlung bzw. für die Teilnahme an einer Maßnahme ergriffen aber nur rund 10 Prozent der Gutscheininhaber.
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