Bei den Verhandlungen zur Großen Koalition ist die Arbeitsmarktpolitik eines der größten Streitthemen.
„Die Grundlagen des Vertrages werden von Tag zu Tag besser“ sagt Berlins Bürgermeister Michael Müller am 05.02.2018. Welche Themen der Arbeitsmarktpolitik sind es im Einzelnen, über die man bisher keine Einigkeit erzielen konnte und die besonders für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende interessant sind? Das wäre zum Beispiel der Punkt „sachgrundlos befristete Arbeitsverträge“. Derzeit sollten nach dem gesetzlichen Leitbild des § 14 Abs. 1 TzBfG befristete Arbeitsverträge einen sachlichen Grund haben, es gibt aber mehrere Ausnahmen von dieser Regel. Angedacht war auch ein Mindestlohn für Auszubildende, um eine Lehre wieder attraktiver zu machen.
Folgende Einigungen konnten in den Verhandlungen bis heute erzielt werden, sie müssen nur noch im Vertrag unterschrieben werden. Hier sind die geplanten Änderungen, die den Arbeitsmarkt betreffen.
Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit
Derzeit haben Arbeitnehmer, die sich entschieden hatten, Ihre Vollzeittätigkeit in eine Teilzeitarbeit umzuwandeln, kein Recht auf ihre alte Arbeitszeit. Hier soll es künftig in Betrieben mit über 45 Mitarbeitern genau diese Möglichkeit geben. Allerdings ist eine Einschränkung geplant: Die Rückkehr zur Vollzeittätigkeit soll (bei einer Mitarbeiterzahl im Unternehmen, die zwischen 45 bis 200 Mitarbeitern liegt) für Beschäftigte nur bei einem pro 15 Mitarbeitern möglich sein.
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von derzeit 3,0 Prozent auf 2,7 Prozent gesenkt werden. Bei einem Bruttogehalt von 2.000 € werden derzeit 3 % für die Arbeitslosenversicherung berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Summe zu gleichen Teilen. Der Arbeitnehmer trägt davon also 30 € monatlich. Diese Summe würde sich bei Unterzeichnung des Koalitionsvertrages nach dem jetzigen Stand um 6 € monatlich ermäßigen.
Förderung für Langzeitarbeitslose
Gemäß der Studie des Instituts „Statista“ betrug die Arbeitslosenquote im Januar 2018 in Deutschland 5,8 %, das entspricht ca. 2.57 Millionen Menschen. Die Zahl der Beschäftigten hat im Jahr 2017 einen neuen Höchststand erreicht, was Politik und Wirtschaft erfreut. Aber: Rund 870.000 der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Arbeitssuchenden sind Langzeitarbeitslose, deren Vermittlungschancen gering sind.
Die allgemeine Definition für „langzeitarbeitslos“ besagt, dass es sich dabei um Personen handelt, die bei der Agentur für Arbeit ein Jahr und länger als arbeitslos gemeldet sind. Unter den Langzeitarbeitslosen sind verstärkt Jugendliche, die keinen Abschluss haben und Arbeitsuchende über 55 Jahren. Wir finden etwas weniger Männer als Frauen.
Geplant ist nun ein neues Förderprogramm: „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“: Genaue Details sind noch nicht bekannt.
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