Endlich kommt die lang ersehnte Urlaubszeit. Wochenlang hat man diesen ersehnten Tagen und Wochen entgegen gefiebert und sich die Ferien in bunten Farben ausgemalt. Doch es kommt ganz anders als man denkt.

Statt es sich gut gehen zu lassen, durch die Stadt zu bummeln, zu sporteln oder einfach nur auszuspannen, muss man das Bett hüten, weil man krank geworden ist. Das passiert viel öfter, als man vielleicht denkt.
Krank sein statt den Urlaub zu genießen.
Psychologen haben sich mit diesem Phänomen der „Leisure Sickness“ beschäftigt.

Wie kommt es dazu, dass viele Menschen in den ersten Urlaubstagen außer Gefecht gesetzt werden?
Eine Möglichkeit ist, dass man in den letzten Tagen im Job dermaßen im Stress gestanden hat, dass man irgendwelche Krankheitssymptome schlicht und ergreifend nicht bemerkt hat.
Manche Menschen können einfach nicht abschalten und nehmen die Alltagsprobleme mit in den Urlaub, statt auszuspannen. Das kann für Kopfschmerzen und weiteren Stress sorgen.

In einer Umfrage erklärten 73 Prozent der Befragten, dass sie erst nach einer Woche Urlaub auch gedanklich Ferien machen können. Ständige Reizüberflutung und immerwährende Erreichbarkeit – das sind „Nebenwirkungen“ der Digitalisierung. Also ist die Technik schuld an unserem Dauerstress? Nein – das sind meist wir selbst. Die Anwender, die den Pausenmodus anscheinend immer schwerer finden.

Natürlich gibt es auch zahlreiche nicht stressbedingte Erkrankungen. Eine handfeste Grippe, ein gebrochener Arm, eine plötzlich notwendig werdende Operation. Dies und vielmehr kann im Urlaub passieren.
Wie ist das aber mit den Urlaubstagen? Gehen diese Tage verloren? Nicht, wenn man dem Arbeitgeber umgehend die Krankschreibung zukommen lässt. Hier gelten für eine Erkrankung im Urlaub die gleichen Fristen wie im Berufsalltag:

Ein Arzt ist unverzüglich nach Auftreten der Erkrankung aufzusuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.
Ist der Arbeitnehmer danach nachweislich arbeitsunfähig, können die entsprechenden Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Was tun, wenn man im Ausland Urlaub macht? Wahrscheinlich wird man eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Diese sollte für Kosten, die nicht durch die Chipkarte der gesetzlichen Krankenkassen gedeckt sind, aufkommen. Denn selbst innerhalb der EU sind unter Umständen nicht alle durch Krankheit oder Unfall entstehenden Behandlungskosten komplett abgedeckt. (Hier muss man auch an einen eventuell notwendig werdenden Rücktransport des Erkrankten denken.) Und die Krankschreibung?

Anwendung findet § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes:

(2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen.

Fazit: Zu einem entspannten Urlaub gehören entsprechende Vorbereitungen – sowohl praktisch und alltäglich als auch mental.
Urlaub dient der Erholung und Tage, an denen man im Urlaub krank war, können (beachtet man alle Regeln) nachgeholt werden.

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