Viele Unternehmen formulieren ihre freien Stellen nicht nur mit m/w (männlich/weiblich), sondern fügen ein d, ein x oder auch ein i. Diese Bezeichnungen findet man sowohl in Zeitungen, als auch auf Online-Portalen.

Was genau steckt dahinter?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst. So ist es Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, ab diesem Zeitpunkt möglich, sich dementsprechend im Geburtenregister eintragen zu lassen. Durch diesen dritten Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht werden zahlreiche Anpassungen und Änderungen notwendig. So auch im Arbeitsrecht und im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Paragraph 1 des AGG besagt, dass „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ sind.

Berufsbezeichnungen in Stellenangeboten

Während es in vielen Ländern üblich ist, jede Berufsbezeichnung geschlechtsneutral zu halten, werden in Deutschland Unterschiede getroffen. Die Ausschreibung für einen Job kann anderenorts schlicht und ergreifend „Manager gesucht“ lauten – ohne Artikel, völlig neutral bezüglich des Geschlechts und an alle Menschen gerichtet, die Karriere machen wollen. Hierzulande ist das anders – das beginnt schon bei der Berufsbezeichnung wie Krankenschwester oder Bankkaufmann. Hier ist das Geschlecht bereits integriert. Aus Gründen der Gleichstellung mussten in Stellenanzeigen bisher beide Geschlechter (männlich und weiblich) angesprochen werden. So wurde zum Beispiel aus Krankenschwester im Stellenangebot Krankenschwester/-pfleger, aus Bankkaufmann dann Bankkaufmann/-frau oder man setzte ein m/w hinter die Berufsbezeichnung (IT-Profis m/w). Die Angebote richteten sich bisher an Bewerber und Bewerberinnen, damit es keine Benachteiligung von Frauen (und Männern) gibt.

Neuerungen bei der Berufsbezeichnung bei Stellenausschreibungen

Etliche Unternehmen haben sich bereits auf den Entschluss des Bundesverfassungsgerichts eingestellt und reagieren dementsprechend. Der Anzeigentext lautet also „Projektleiter (m/w/d) gesucht“. Wissen Sie, was das d, das neben m/w in Klammern steht, bedeutet?

Der Zusatz „d“ sorgt für Verwirrung und Rätselraten, ebenso wie die Zusätze „i“ oder x“. Die Erklärung ist ganz einfach, obwohl es bisher keine eindeutig gesetzlich geregelten Abkürzungen gibt:

  • d steht für divers
  • i für inter und das
  • x soll vermutlich alle weiteren geschlechtlichen Formen neben männlich und weiblich darstellen.

Muss man im Lebenslauf zur Bewerbung das Geschlecht angeben? Wir denken, das ist genauso wenig erforderlich wie der Familienstand und die Religionszugehörigkeit. Wer möchte, kann es tun, aber diese Angaben dürfen nicht zum Ausschlusskriterium werden.