Während nach wie vor über den am 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohn, bzw. über eine geforderte „Entbürokratisierung“ diskutiert wird, liegt bereits eine erste Studie des IAW (Institut Für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V.) über die eventuellen Auswirkungen des Mindestlohns vor.

In der Studie wurde eine Prognose zur so genannten „Schattenwirtschaft“ vorgenommen. (Unter „Schattenwirtschaft“ versteht man Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und andere illegale Tätigkeiten). In den letzten Jahren (abgesehen von 2009) waren die hierzu ermittelten Zahlen rückläufig gewesen und es wurde eine Hochrechnung für 2015 vorgenommen.
Allgemein zusammengefasst kommt die Erhebung zu dem Ergebnis, dass der Mindestlohn und die steigenden Sozialabgaben dafür sorgen könnten, dass sich das Verhältnis von offizieller Arbeit zur Tätigkeit in der Schattenwirtschaft vom Jahr 2014 zum Jahr 2015 nicht verändern wird.

Es wurden Modellrechnungen vorgenommen, nach denen die Einführung des Mindestlohns eine leichte Steigerung in der Schattenwirtschaft begünstigen wird. Besonders in den für Schwarzarbeit prädestinierten Branchen wie z.B. Bauwirtschaft, Gastronomie und Landwirtschaft wurden bisher Löhne unter 8,50 Euro/Stunde bezahlt. Durch eine Steigerung des Stundenlohns erhöhen sich auch die Sozialabgaben, was den Anreiz zu einer Beschäftigung und einer Tätigkeit in der Schattenwirtschaft erhöhen könnte. Da auch das BIP (Bruttoinlandsprodukt) steigen wird, kann es so dazu kommen, dass der Aufwärtstrend parallel erfolgen wird.

Sieht man sich das Verhältnis vom Bruttoinlandsprodukt zu den Zahlen der Schattenwirtschaft in den *OECD-Ländern an, dann liegt Deutschland nach dieser Prognose mit 12,2 Prozent nach wie vor im Mittelfeld. Spitzenreiter mit 22,4 Prozent ist Griechenland, gefolgt von Italien mit 20,1 Prozent. Die USA liegt bei 5,9 Prozent und die Schweiz bei 6,5 Prozent.

*Die „OECD“ ist die „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (Organisation for Economic Co-operation and Development), eine internationale Organisation, in der sich 34 Mitgliedsstaaten in einer Art Forum zum Erfahrungsaustausch und  zur Lösungsoptimierung zusammengeschlossen haben.

Übrigens: Am 27. Februar 2015 wird erstmalig die Kommission zur Prüfung und Weiterentwicklung der Lohnuntergrenze tagen, die sich aus Spitzenvertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt. Alle zwei Jahre wird hier über die Lohnuntergrenzen beraten werden.

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