Anfang 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt. Das bedeutet, dass – abgesehen von einigen Ausnahmen – Arbeitnehmer mindestens 8,50 Euro je Arbeitsstunde erhalten müssen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Zeittabellen über die geleisteten Stunden ihrer Angestellten zu führen, damit die Zahlung dieses Mindestlohns bei Kontrollen nachgewiesen werden kann. Ausführende Kontrollinstanz ist der Zoll – Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aufzeichnung der Arbeitszeit auf die Angestellten zu übertragen. Allerdings behält der Arbeitgeber bei dieser „Vertrauensarbeitszeit“ die Kontrollpflicht.
Was ist seit der Einführung des Mindestlohns passiert?
Die Zahl der Minijobs ist rückläufig, immer mehr werden in sozialversicherungspflichtige Jobs umgewandelt oder Tätigkeiten werden gestrichen/aufgegeben.
Die Minijobzentrale meldet, dass es Ende Juni rund 190.000 Minijobs weniger gab als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Wird die Mindestlohnregelung eingehalten?
Die Einhaltung der 8.50 Euro-Regelung funktioniert wohl überwiegend, aber einige Firmen schaffen „Umgehungsmöglichkeiten“.
So wurde zum Beispiel die Zahlung der Lohnstunde mit 8,50 Euro eingehalten, aber die Vorgaben der stündlich zu leistenden Tätigkeiten erhöht. Oder Sachwerte (wie Getränke für den Arbeitnehmer), die es bisher umsonst gab, wurden kostenpflichtig und auf den Lohn angerechnet. Die Streichung des Weihnachtsgeldes und eine Kürzung des Urlaubs sind ebenfalls Tricks, die nicht nur angedacht sondern auch praktiziert werden, um die Zahlung des Mindestlohns „aufzufangen“.
Wir erinnern uns an einen Bericht, in dem aufgezeigt worden war, dass Mitarbeiter eines Schlachthofs für die Benutzung der Arbeitsgeräte „Messergeld“ zahlen sollten.
Bis Ende Juni wurden rund 25.000 Betriebe kontrolliert mit dem Ergebnis, dass nach erfolgten Kontrollen 146 Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet wurden, Spitzenreiter ist dabei wohl das Hotel- und Gaststättengewerbe.
Kritikpunkte
Was könnte geändert werden, was wird kritisiert?
Gefordert werden von Arbeitgeberseite aus nach wie vor Erleichterungen in der Aufzeichnungspflicht.
Weiterhin derzeit wird kritisiert, dass zahlreiche Zöllner nicht mehr zu dieser Kontrolltätigkeit, sondern zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms eingesetzt werden.
Abgesehen davon gibt es auch Stimmen, die eine komplette Abschaffung der Mindestlohn-Regelung fordern.
*Unsere Artikel werden sorgfältig recherchiert, dennoch besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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