Die Bewerbung befindet sich schon seit drei Wochen beim potentiellen Arbeitgeber oder das Vorstellungsgespräch liegt schon etwas länger zurück und es gibt bisher keinerlei Resonanz.

Was macht man in solch einem Fall als Bewerber/Bewerberin?

  • Das Schweigen von der anderen Seite als Absage werten und die Angelegenheit auf sich beruhen lassen?
  • Oder sollte man einfach mal nachfragen?
  • Vielleicht kann man sich sogar beschweren und fordern, dass man endlich eine Antwort möchte?

Zuerst einmal: Zwei bis drei Wochen Frist vom Eingang der Bewerbung bis zu einer Antwort sind in vielen Betrieben normal. Mitunter kann man bei großen Firmen sogar mit 4 bis 6 Wochen oder noch länger rechnen. Nach einer gewissen Zeit kann und darf man beim Personalchef durchaus nachfragen.

Doch wie fängt man das am besten an?
Keine gute Idee ist es, sich zu erkundigen, ob Ihre Unterlagen angekommen sind. Wurde die Bewerbung mit der Post verschickt, wäre sie bei Unzustellbarkeit wahrscheinlich zu Ihnen zurückgekommen und beim Versand per E-Mail hätten  Sie bei einem Fehler in der Adresse von einer gescheiterten Zustellung erfahren. „Ist meine Bewerbung überhaupt angekommen?“ Diese Frage könnte eine gewisse Nachlässigkeit beim Empfänger implizieren. Oder man könnte sie als versteckten Vorwurf interpretieren, was sicher kontraproduktiv ist.
Besser ist es also, sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Das kann man telefonisch oder schriftlich tun. Bitte nehmen Sie dazu Ihre Bewerbungsunterlagen zur Hand, sorgen dafür, dass Sie ungestört sind und legen Zettel und Stift bereit.

Einen guten Einstieg in das Telefonat bekommen Sie, indem Sie sich zuerst einmal erkundigen, ob Ihr Gesprächspartner gerade Zeit für Sie hat. Falls nicht, fragen Sie nach, wann Sie am besten anrufen können/dürfen.  Ist er gesprächsbereit, stellen Sie sich vor und erklären, dass Sie sich nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens erkundigen wollen. Vermeiden Sie es, dabei zu drängen oder sich unterwürfig zu verhalten. Hier müssen Sie sich genauso auf eine Gratwanderung begeben, wie mit der Auswahl des richtigen Zeitpunktes zum Nachhaken, was aus Ihrer Bewerbung geworden ist. Ein generelles Richtig oder Falsch  gibt es nicht.
Stellt dieses Telefonat einen persönlichen Erstkontakt zum Unternehmen dar, müssen Sie sich gut vorbereiten, denn es kann passieren, dass daraus ein kleines Jobinterview für Sie wird.

Wollen oder können Sie nicht anrufen, schicken Sie eine kurze(!) E-Mail. Der Betreff muss aussagekräftig sein. „Bewerbung vom xx.xx.xxxx um die Position als……….“ . (Gibt es eine Referenznummer, fügen Sie diese bitte ein.)
Oder „Vorstellungsgespräch vom xx.xx.xxxx für……..“
Im Text bekunden Sie Ihr Interesse an dem Job und am Unternehmen und formulieren höflich Ihre Nachfrage. Nach einem Bewerbungsgespräch könnten Sie vielleicht einen direkten Bezug zu Teilen des Gesprächs aufbauen.

Viele Personalchefs werten eine Nachfrage zur richtigen Zeit im richtigen Ton als Eigeninitiative und Interesse der Bewerber.
Ein Tipp: Vermeiden Sie es bitte im Fall einer schriftlichen Nachfrage per E-Mail eine Lesebestätigung anzufordern. Das ist nicht nur unangemessen, sondern erzeugt nicht erwünschten Druck.

Übrigens:
Wussten sie schon, dass  es unter Umständen Fristen für den Entscheidungsprozess ab dem Eingang der Bewerbung bis zu einer finalen Entscheidung von mehreren Monaten geben kann?

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