Ihr Arbeitsverhältnis wurde entweder von Ihnen selbst oder vom Arbeitgeber gekündigt. Wenn Sie sofort einen neuen Job haben, ist sicher alles in Ordnung. Aber was ist, wenn Ihre Zukunft noch ungewiss ist, wenn Ihre Jobsuche noch bevorsteht?
Eigenkündigung
Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag ordentlich selbst gekündigt haben, erhalten Sie auf eine Dauer von bis zu zwölf Wochen keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit. (Sperrzeit, die ggf. auf Antrag verkürzt werden kann.)
Ihre Jobsuche wird mit IPSER zum Erfolg. Kontaktieren Sie uns!
Kündigung durch den Arbeitgeber
Sofort nachdem Sie Kenntnis von der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erlangen, müssen Sie sich umgehend (innerhalb von drei Tagen) bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden. Unabhängig davon, ob die Kündigung berechtigt ist oder auf dem Klageweg geklärt werden soll.
Nach einer personenbedingten oder betriebsbedingten Kündigung erhalten Sie Leistungen des Arbeitsamtes.
Anders kann es bei einer Kündigung sein, die man selbst verschuldet hat, also bei einer verhaltensbedingten Kündigung, hier kann eine Sperrzeit verhängt werden.
Sonderregelungen gelten zum Beispiel für Eigenkündigungen aus wichtigem und nachweisbarem Grund, Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag.
Krankenversicherung nach einer Kündigung
In der Sperrzeit:
Im ersten Monat nach der Kündigung ist man bei der eigenen Krankenkasse „nachversichert“, daran anschließend werden die Beiträge ggf. durch die Agentur für Arbeit geleistet.
Während des Leistungsbezuges:
Bezieht man Arbeitslosengeld, ist man grundsätzlich pflege- und krankenversichert, die Beiträge werden von der Agentur getragen.
Unterlagen
Stellen Sie alle Unterlagen, die für die Arbeitsuchendmeldung und eine spätere Bewerbung relevant sind, so schnell wie möglich zusammen.
Leistungsbezug
Für den Bezug von ALG 1 müssen diverse Anforderungen erfüllt werden, wie zum Beispiel, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, dass man alle Möglichkeiten zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfüllt uvm. Bitte informieren Sie sich umfassend!
Tipp:
Die Arbeitsuchendmeldung kann zuerst telefonisch oder online erfolgen, bevor man persönlich vorstellig wird. Das Arbeitslosengeld wird aber überwiegend frühestens ab dem Tag Ihres persönlichen Erscheinens gezahlt
Informieren Sie sich in jedem Fall umfassend und lassen sich beraten!
Mit einem Vermittlungsgutschein können Sie die Dienste eines privaten Arbeitsvermittlers kostenfrei in Anspruch nehmen: Fragen und Antworten zum Vermittlungsgutschein.
* Unsere Artikel werden sorgfältig recherchiert, dennoch besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit!