Besonders zum Jahreswechsel kommen uns Sprüche und Weisheiten in den Sinn, denn Silvester ist zugleich Abschied von etwas Altem und Beginn von etwas Neuem. Das kann sich im privaten Bereich abspielen, aber auch beruflicher Natur sein. Zu welchem Spruch tendieren Sie?

  • Leben ist Veränderung.
  • Zufriedenheit bedeutet Stillstand.
  • Wenn eine Tür sich schließt, öffnet sich eine andere.

Oder meinen Sie, nichts davon kommt für Sie infrage? Sind Sie bereit für Neues oder wollen Sie beim Althergebrachten bleiben? Beides hat Vorteile – was für Sie richtig ist, können nur Sie entscheiden.

Wie ist es mit Ihrer beruflichen Perspektive?

Vergleichen wir Ihren Job einfach einmal mit einem Raum, einem Lebensraum von Ihnen. Sie sind nicht wirklich zufrieden darin, aber auch nicht richtig unglücklich. Was wollen Sie tun? Lassen Sie alles so, wie es ist? Oder wollen Sie ein wenig andere Farben ins Spiel bringen? Planen Sie vielleicht einen kompletten Umbau? Wir helfen Ihnen gern bei Ihrer beruflichen Veränderung und Neuorientierung. Kontaktieren Sie dazu einen unserer Arbeitsmarktmanager.

Was ändert sich in 2018?

Im neuen Jahr gibt es einige Veränderungen, hier interessante Beispiele nicht nur für Arbeitnehmer:

Ab dem 1. Januar 2018 erhöht sich das Kindergeld für das 1. und 2. Kind von bisher 192 € auf 194 €. Beim dritten Kind sind es statt 198 € künftig 200 € und ab dem vierten Kind werden 225 € statt 223 € gezahlt.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 8820 € auf 9000 €, der Kinderfreibetrag von 4716 € auf 4788 €.

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt in Kraft – damit soll es besonders für kleine Betriebe attraktiver werden, ihren Beschäftigen eine Betriebsrente anzubieten.

Beim Mutterschutzgesetz gibt es ebenfalls Änderungen, so können zum Beispiel künftig auch Schülerinnen und Studentinnen die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen.

Die Übergangsfristen für den Mindestlohn gelten nicht mehr. Es gilt überall der durch die Mindestlohnkommission festgelegte Mindestlohn, die branchenmäßig abweichen kann.