Wir haben in den vergangenen Newslettern die Hauptrubriken des Lebenslaufs wie Persönliches, Berufserfahrung und Schule/Ausbildung/Studium erklärt. Der Lebenslauf habe aber noch mehr zu bieten. Es gibt schließlich im Laufe des Berufslebens noch viel mehr, was für einen Arbeitgeber von Interesse sein kann. Dazu gehören

Praktika im Lebenslauf

Ein Praktikum ist dazu da, über einen bestimmten Zeitraum neue Kenntnisse zu erwerben oder aber auch Kenntnisse zu vertiefen. Es kann nur wenig Wochen, aber auch mehrere Monate dauern. Es handelt sich dabei um keine Ausbildung.  Wir kennen verschiedene Praktika, so zum Beispiel das Schülerpraktikum. Hier bekommen SchülerInnen während der Schulzeit die Gelegenheit, in einen Beruf hinein zu schnuppern und sich einen Einblick in den Arbeitsalltag zu verschaffen.

Manches Praktikum wird freiwillig ausgeübt, um Kenntnisse zu vertiefen oder um Zeiten ohne Beschäftigung sinnvoll zu füllen.

Zuletzt gibt es noch die Praktika, die man absolvieren muss,  um zum Beispiel die Zulassung zum Studium oder einem bestimmten Beruf zu erhalten. Hier kann man noch einmal zwischen Betriebspraktika und Praktika, die man an der Hochschule absolviert, unterscheiden. Pflichtpraktika werden in der Regel nicht vergütet. Freiwillige Praktika, die länger als 3 Monate dauern, werden meist nach dem aktuellen Mindestlohn bezahlt.

Das Praktikumszeugnis

Jeder Praktikant hat das Recht auf ein Zeugnis. Hier wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Im einfachen Praktikumszeugnis wird lediglich die Dauer der Tätigkeit und Art und Umfang festgehalten. Im qualifizierten Zeugnis wird Ihre Tätigkeit beurteilt – es muss gesondert beantragt werden. Für das Praktikumszeugnis gelten die gleichen Formalitäten und Vorschriften wie für das Arbeitszeugnis.

Bestimmte Formulierungen können Wertungen enthalten, man kann aber davon ausgehen, dass es keine negativen Bewertungen im Zeugnis geben darf. Falls Sie das Gefühl haben, dass etwas fehlt oder Sie nicht richtig beurteilt worden sind, suchen Sie bitte das Gespräch mit dem Unternehmen. (Bei Minderjährigen sollten bei diesem Gespräch die Eltern dabei sein.) Manche Formulierung entsteht tatsächlich in Unkenntnis dessen, was man dort hinein interpretieren kann.

Einige Beispiele für Zeugnissprache:

Findet man die Formulierung „stets zu unserer vollsten/ größten/ äußersten Zufriedenheit, dann ist das in Schulnoten ausgedrückt eine 1. War der Praktikant/die Praktikantin nur „zu unserer Zufriedenheit“ tätig, entspricht das allenfalls der Schulnote 4.

Wenn gute Sachen fehlen, muss man sich genauso Gedanken machen, als wenn ganz normale Dinge bedeutsam hervorgehoben werden:
„Er war stets pünktlich“ – das ist etwas, was man eigentlich immer voraussetzen sollte und was keiner Erwähnung bedarf. Es handelt sich dabei also nicht wirklich um ein Lob. Ebenso wenig wie „Maria erledigte die Aufgaben, die ihr übertragen wurden“ oder „Im Großen und Ganzen erfüllte Karl seine  Aufgaben zuverlässig.“ Sie waren ein aktives Mitglied im Team und haben Ihrer Meinung nach sehr gute Leistungen erbracht, finden das jedoch nicht im Zeugnis? Dann suchen Sie das Gespräch.

Auf die Schulter klopfen können Sie sich, wenn Sie in Ihrem Praktikumszeugnis lesen, dass Sie „stets“ oder „immer“ eine sehr gute Leistung erbracht haben oder dass Ihre Auffassungsgabe überdurchschnittlich hoch ist.

Das Zeugnis wird auf einem Firmenbriefbogen erstellt und trägt das Ausstellungsdatum und die Unterschrift. Es ist ein Dokument und dient im späteren Leben zum Nachweis der Tätigkeit und der erbrachten Leistungen.