Besonders für Frauen, die eng in Familienpflichten eingebunden sind, ist kaum eine andere Beschäftigung als eine Arbeit auf Minijobbasis möglich. So können Sie zum Familieneinkommen beitragen, bleiben bestenfalls in ihrem Beruf und können die Arbeit ins alltägliche Leben gut integrieren.
Aber auch Schüler, Rentner und Menschen, deren reguläres Einkommen nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, verdienen so „nebenbei“ etwas.

Was genau ist nun ein Minijob? Es handelt sich hierbei um eine geringfügige Beschäftigung, deren Höhe im Monatsdurchschnitt 450 Euro nicht übersteigen darf. Werden mehrere Minijobs ausgeübt, wird das Einkommen daraus zusammen gerechnet – insgesamt gilt hier auch die Grenze von 450 Euro monatlich.
Neben einer hauptberuflichen Tätigkeit darf nur eine geringfügige Tätigkeit von bis zu 450 Euro versicherungsfrei ausgeübt werden. Ab der zweiten geringfügigen Beschäftigung werden die Löhne (gleich welcher Höhe) zum Hauptverdienst hinzugerechnet und sind entsprechend zu versteuern, Sie sind dann kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig.

Rentner sollten sich über die unterschiedlichen Hinzuverdienstgrenzen informieren.

Versicherungsbeiträge für Minijobs zahlt der Arbeitgeber bis zu 31,09 % maximal. Der Arbeitnehmer muss anteilig in die Rentenversicherung einzahlen, sofern er nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet hat.
Man unterscheidet die geringfügige Beschäftigung von einer kurzfristigen Beschäftigung. Für Haushaltshilfen gelten abweichende Regelungen. Für Arbeitnehmer – egal mit welchem Verdienst – gibt es in vielen Dingen gleiche Regelungen.  Das bedeutet unter anderem, es besteht das Recht auf

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Entlohnung an Feiertagen
  • Urlaub gemäß den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes
  • Mutterschutz
  • Kündigungsschutz
  • Anspruch auf geltende betriebliche Sonderzahlungen.

Die Verpflichtungen des Arbeitnehmers im Minijob unterscheiden sich nicht von denen der Kollegen in anderen Beschäftigungsverhältnissen. (Z.B. in Bezug auf Arbeitspflicht, Verschwiegenheit, umgehende Meldung bei Krankheit etc.)

Ende September 2014 waren übrigens in Deutschland rund 5 Millionen Menschen ausschließlich in einem Minijob beschäftigt und 2,5 Millionen Menschen übten eine geringfügige Beschäftigung im Nebenjob aus.

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