Welche Rechte und Pflichten hat eine Frau, die schwanger ist? Bei aller Freude über das bevorstehende Ereignis müssen viele kleine und große Dinge beachtet werden, um die Zeit der Schwangerschaft genießen zu können und dabei auf der sicheren Seite zu sein. Wir haben einige Informationen für werdende Mütter (und Väter) zusammengetragen.

Wann muss eine werdende Mutter den Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis setzen?
Eine bindende gesetzliche Vorschrift dazu gibt es nicht.
Ebenso wenig ist formal zwingend die Form der Mitteilung vorgeschrieben (mündlich, telefonisch oder schriftlich). Im Mutterschutzgesetz ist lediglich festgehalten, dass eine bestehende Schwangerschaft nach eigener Kenntnisnahme mitgeteilt werden sollte.

Zweifellos sollte die Schwangerschaft zur Wahrung der eigenen Interessen aber in einer angemessenen Frist mitgeteilt werden. Die meisten Frauen benachrichtigen ihren Arbeitgeber mit Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche. Zu beachten ist, dass es ggf. Konsequenzen haben kann, wenn der Arbeitgeber nicht benachrichtigt wird und somit nicht in der Lage ist, Mutterschutzrichtlinien einzuhalten.
Außerdem sollte der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, rechtzeitig für eine Vertretung und/oder die Einarbeitung einer neuen Kraft Sorge tragen zu können.

Für werdende Mütter gilt mit wenigen Ausnahmen ein besonderer Kündigungsschutz nach § 9 MuSchuGesetz. Ebenso gilt ein gesonderter Arbeitsschutz in Bezug auf Tätigkeit und Arbeitszeit.

Wie ist das jetzt bei der Jobsuche?
Ein potentieller Arbeitgeber darf im Bewerbungsgespräch grundsätzlich nicht die Frage nach einer evtl. bestehenden Schwangerschaft stellen. Falls doch danach gefragt wird, dürfte sogar gelogen werden. Denn Fragen nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft widersprechen dem Gleichbehandlungsgesetz.

Die Elternzeit kann nach verschiedenen Vorgaben zwischen den Eltern aufgeteilt werden, so dass Mutter und Vater in die Lage versetzt werden, Ihren Nachwuchs in der ersten Zeit des Lebens zu begleiten. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit

Meistens wird man nach dem Ende des Mutterschutzes oder der Elternzeit auf die Suche nach einem neuen Job gehen. Haben Sie schon daran gedacht, eine Initiativbewerbung abzugeben? Die Arbeitsmarktmanager von IPSER können Sie unterstützen, damit Sie erfolgreich eine neue Arbeitsstelle finden!