Arbeitssicherheit, bzw. Arbeitsschutz, das sind Dinge, die der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz dienen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden wir im sehr breit gefächerten Arbeitsschutzgesetz („Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“) mit zahlreichen Verordnungen und im Arbeitssicherheitsgesetz.

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) § 2 Begriffsbestimmungen (1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

So muss zum Beispiel die Gefährdung am Arbeitsplatz beurteilt werden (dazu zählen seit Oktober 2013 übrigens auch psychische Belastungen), die Mitarbeiter sind regelmäßig in Bezug auf Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.  
Im Gegenzug sind die Mitarbeiter verpflichtet, diese Unterweisung zu befolgen und Gegebenheiten, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden.
Deshalb fällt  Arbeitssicherheit nicht nur in den Zuständigkeitsbereich der Chefetage, sondern auch die Mitverantwortung und Eigeninitiative der Mitarbeiter ist immer mehr gefordert.

Was gehört denn alles zum Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz?
Zu diesem Thema können wir hier aufgrund der Komplexität hier nur einige wenige Beispiele geben:

  • Kennzeichnungspflicht von Gefahrstoffen – hierfür gibt es mehrere Symbole 
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes –  Vorschriften findet man z.B. in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung, der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung. 
  • Kinder- und Jugendschutzgesetz – hier wird alles geregelt, damit zum Beispiel in Ausbildungsverhältnissen mit Minderjährigen eine Gefährdung der Gesundheit nicht gegeben ist. 
  • Rechte und Pflichten der Beschäftigten – natürlich stehen auch die Mitarbeiter eines Unternehmens in der Pflicht, Vorschriften zu beachten und Gefahren zu minimieren. (So zum Beispiel das Tragen von Arbeitsschutzkleidung.)

Aus der Praxis:

Bei Tätigkeiten im Büro müssen – neben vielem anderen – Bürostühle stand- und kippsicher sein und mindestens 5 Rollen mit Feststellbremse haben. Ergonomische Anforderungen sollten erfüllt werden.
Wie ist das bei Berufskraftfahrern? Hier gelten unter anderem bestimmte verpflichtend einzuhaltende Lenk- und Ruhezeiten, die  Im Arbeitszeitgesetz geregelt sind.
Auf Baustellen ist von den Mitarbeitern entsprechende Arbeitsschutzkleidung (Helm, Sicherheitsschuhe und ggf. Gehörschutz, Arbeitshandschuhe, Gesichts- und Augenschutz, Staubschutz, Knieschützer) zu tragen.

In den Bereich des Arbeitsschutzes fallen übrigens unter anderem noch die Unfallverhütungsvorschriften, die Brandschutzverordnung, das Mutterschutzgesetz. Es gibt für diverse Berufe Gefährdungs- und Belastungskataloge, Maßnahmen der Ersten Hilfe müssen organisiert werden, bestimmte Vorschriften müssen am Arbeitsplatz aushängen usw.

Nun kann man sich fragen: „Ist das nicht alles viel zu viel?“ In manchen Bereichen mag das zutreffen, aber letztendlich gilt das Ganze dem  Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu schützen und Gefährdungen bei der Arbeit zu minimieren.

 

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