Welche Steigerungen gab es in jüngster Vergangenheit bei Tariflöhnen und -gehältern?
Nach den Erhebungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut) das in die Hans-Böckler-Stiftung integriert ist, sind die Tariflöhne im Jahr 2014 nach Abzug der Inflation um durchschnittlich 2,2 Prozent gestiegen.
Die durchschnittliche tarifliche Grundvergütung inkl. Pauschal- und Einmalzahlungen gegenüber dem Vorjahr hat sich in den Branchen unterschiedlich entwickelt:
Während es für die Beschäftigten bei der Energie- und Wasserversorgung und im Bergbau nur 1,4 Prozent mehr Lohn und Gehalt gab, waren es im Sektor „Private Dienstleistungen“ und „Organisationen ohne Erwerbszweck“ 3,5 Prozent. 3,4 Prozent waren es immerhin noch in den Bereichen Gebietskörperschaften und Sozialversicherung.
Beim Handel waren es 3,2 Prozent, im Bereich Investitionsgüter 3,1 Prozent und im Baugewerbe 3,0 Prozent. Der Anstieg im Grundstoff- und Produktionsgütergwerbe lag bei 2,9 Prozent, im Nahrungsmittel- und Genussmittelgewerbe waren es 2,8 Prozent. 2,5 Prozent mehr gab es für die Beschäftigten im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung, im Gartenbau und in der Land- und Forstwirtschaft waren es 2,5 Prozent.
Im Versicherungsgewerbe und bei Kreditinstituten wurden 2,4 Prozent mehr bezahlt und im Verbrauchsgütergewerbe 2,2 Prozent.
Im Vergleich dazu sind die Verbraucherpreise im vergangenen Jahr um 0,9 Prozent gestiegen. Dadurch wird der höchste Reallohnanstieg der letzten fünf Jahre verzeichnet.
Die ersten Tarifverhandlungen in diesem Jahr laufen bereits für die Metall- und Elektroindustrie, als nächstes sind der öffentliche Dienst (Länder) und die chemische Industrie an der Reihe. Weitere werden sich im Lauf der Zeit noch folgen.
Was versteht man eigentlich unter Tariflohn? Meist handeln Gewerkschaften einen Mindestlohn für eine bestimmte Branche aus. Arbeitgeber müssen ihren Angestellten nach der Unterzeichnung eines neuen Tarifvertrags dann mindestens diesen Lohn bzw. dieses Gehalt zahlen. Der Tariflohn wird zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Arbeiter und Angestellte sind an diesen Verhandlungen nicht beteiligt. Zu beachten ist, dass der Tariflohn nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen darf. Selbstverständlich können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aber übertariflich entlohnen. Das wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt.
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