Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, im Gegenzug dazu geht aber die Geburtenrate zurück.
Das System der Rentenversicherung war ursprünglich einmal als eine Art Pyramide konstruiert. Einfach gesagt, es zahlen mehrere sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in die Rentenkassen ein, um damit die Altersversorgung eines Rentners zu sichern.
Erhebungen zufolge finanzieren derzeit nur noch zwei Arbeitnehmer das Einkommen eines Rentners.
Derzeit liegt das reguläre Rentenalter für Arbeitnehmer zwar bei 67 Jahren, aber durch die Einführung der unter bestimmten Voraussetzungen abschlagfreien Rente mit 63 Jahren scheiden immer mehr Menschen vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Im Sommer 2015 hatten seit der Einführung der Rente mit 63 bereits 300.00 Menschen einen Antrag darauf gestellt.
Wer früher in Rente gehen will, wird lebenslang mit einem Abschlag von 3,6 Prozent jährlich belegt. Wollen Sie also zum Beispiel drei Jahre vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand gehen, müssen Sie 10.8 % weniger Rente einplanen.
Die Freude über das Erreichen des Rentenalters ist allerdings oft getrübt. Sei es dadurch, dass das Einkommen deutlich geschmälert ist oder dadurch, dass eine Beschäftigung fehlt.
Nach langen Beratungen der Koalition wird nun ein Modell der „Flexi-Rente“ vorgestellt.
Es könnte demzufolge für Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, ab dem 63. Lebensjahr eine Teilrente zu beziehen und außerdem in Teilzeit zu arbeiten. Der Verdienst aus der Erwerbstätigkeit könnte dann bis zu 450 Euro als Freibetrag erhalten bleiben und 40 % des darüber hinaus gehenden Betrages werden nicht angerechnet. (Das bereits bestehende Modell der Teilrente wird von den Arbeitsnehmern nicht so angenommen, wie ursprünglich geplant.)
Der Anreiz für Arbeitgeber, um Menschen im Rentenalter zu beschäftigen, würde darin bestehen, dass Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung entfallen und dass Fachkräfte erhalten bleiben.
Daneben sollen Prävention und Rehabilitation stärker als derzeit gefördert werden.
Übrigens: Bei der Einführung der Rentenversicherung im 19 Jahrhundert lag das Renteneintrittsalter bei 70 Jahren.
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