Herr B. Ist in einem Unternehmen für die Auftragsvergabe zuständig. Im Moment soll ein neuer Stammlieferant für Produktionsmaterialien auserkoren werden und er startet bei diversen Firmen Anfragen für die Konditionen. Herr B. erhält verschiedene Angebote.

Einem Angebot wurde ein Gutschein für ein Wellness-Wochenende in einem Luxushotel für 2 Personen beigefügt. „Völlig unverbindlich“…….

Wirklich unverbindlich können Sie sich über unsere Konditionen zur Arbeitsvermittlung informieren.

Darf man als Angestellter Geschenke annehmen? Das lässt sich so pauschal nicht mit Ja oder Nein beantworten. Im vorliegenden Fall sicher nicht, denn es würde sich um Bestechung handeln, da sich das „schenkende“ Unternehmen durch das Geschenk einen Vorteil verschaffen will, um eine unlautere Gegenleistung zu erhalten.
Viele Firmen tolerieren kleine Aufmerksamkeiten und Geschenke von geringem Wert. Das könnten eine Flasche Wein, ein Blumenstrauß oder eine Schachtel Pralinen sein.

Darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Geschenke machen? 

Hier geht es überwiegend nicht um das „Dürfen“, sondern um die steuerliche Behandlung.
So sind Zuwendungen aus Betriebsfeiern (Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Feiern von Geschäftsjubiläen) beitrags- und steuerfrei, wenn sie 110 Euro nicht überschreiten. Sachleistungen/Sachzuwendungen und  Gelegenheitsgeschenke sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nicht zu versteuern, bzw. in den Arbeitslohn einzubeziehen.
Zwei Beispiele:
Zu seiner Heirat erhält ein Mitarbeiter vom Chef einen Umschlag mit einer Glückwunschkarte und 50 Euro. Diese besondere Leistung gilt als Gelegenheitsgeschenk aus persönlichem Anlass. Diese Leistung zählt nicht zum Arbeitslohn und ist steuer- und beitragsfrei. (Die Grenze beträgt je Anlass 60 Euro.)
Erhält ein Mitarbeiter ein Sachgeschenk oder eine Aufmerksamkeit, darf ein monatlicher Freibetrag von 44 Euro nicht überschritten werden.
Als Arbeitgeber kann man beim Überschreiten der Freibeträge die vereinfachte Pauschalbesteuerung wählen.

Es gäbe dann noch die Geschenke, die sich Kollegen untereinander machen. Oft wird kurz vor dem Geburtstag gesammelt und für ein Geschenk zusammengelegt. Welche Beträge sind da angemessen und muss man sich an solchen Sammelaktionen beteiligen? Für manchen mag es übertrieben klingen – aber hierbei sind Planung und Absprache das A und O. So kann sich zum Beispiel ein Auszubildender nicht in gleichem Maß beteiligen, wie ein Abteilungsleiter. Es macht einen Unterschied, ob in einem Unternehmen für 5 Kollegen oder für 30 gesammelt wird. Man muss sich überlegen, ob für jeden Geburtstag einzeln gesammelt wird oder ob eine allgemeine Geburtstagskasse eingerichtet wird usw.

Vielleicht sollte man sich an dieser Stelle auf den eigentlichen Gedanken des Schenkens besinnen. An oberster Stelle steht, dass man dem zu Beschenkenden eine Freude macht und das ganze möglichst persönlich. Nicht der materielle Wert des Geschenkes zählt, sondern die Wertschätzung und Aufmerksamkeit, die ihm/ihr zuteil wird.