Nun ist über ein Vierteljahr seit der Einführung des Mindestlohns vergangen.
Was sind die Auswirkungen? Welche Sichtweisen zum Mindestlohn gibt es?
Ganz aktuell werden Befürchtungen laut, dass der Mindestlohn Auswirkungen auf die Preise der bevorstehenden Spargel-Ernte haben wird.
Übergangsweise wird übrigens für Erntehelfer 7,40 Euro in der Stunde bezahlt, bevor im nächsten Jahr 8,50 Euro bezahlt werden müssen.
Beklagt wird auch der durch die Neuregelung entstandene hohe bürokratische Aufwand, der nicht nur den Landwirten zu schaffen macht.
Arbeitsverträge müssen neu formuliert und aufgesetzt werden, die Lohnaufzeichnungen sind aufwändiger als zuvor, das und mehr beanstanden Arbeitgeber.
Die ehemals ganz großen Befürchtungen, dass etliche Arbeitsplätze verloren gehen werden und viele kleine Betriebe schließen müssen, haben sich bisher nicht bewahrheitet. Auch immense Preissteigerungen sind ausgeblieben, obwohl in einigen Branchen teilweise Erhöhungen vorgenommen worden sind.
Einige Korrekturen bzw. Klarstellungen wurden seit dem 1. Januar 2015 bereits vorgenommen:
Amateur-Fußballer werden von ihren Vereinen als Minijobber angemeldet, da sie Aufwandsentschädigungen erhalten. Sie fallen aber nicht unter die neue Mindestlohnregelung, gleiches gilt für Ehrenamtliche. Denn bei solchen Tätigkeiten steht nicht der Erwerb im Vordergrund.
Ausländische Speditionen mussten nach der ersten Fassung des neuen Mindestlohngesetzes dem Zoll gegenüber versichern, dass sie ihren Fahrern mindestens 8,50 Euro Lohn bezahlen. Auch dann, wenn es sich um reine Transitfahrten durch Deutschland handelte. Das hätte bedeuten können, dass die Trucker vom Passieren der deutschen Grenze an bis zum Verlassen des Landes von ihren Arbeitgebern den Mindestlohn hätten bekommen müssen, unabhängig davon, was sie in ihrem eigenen Land verdienen. Diese Regelung wurde vorerst ausgesetzt.
Die zurzeit geltende Aufzeichnungspflicht der Stunden besagt, dass für Arbeitnehmer, die weniger als 2.958,– Euro brutto monatlich verdienen, die geleisteten Stunden dokumentiert werden müssen. (Nach der Arbeitszeitrichtlinie wären das maximal 29 Tage im Monat bei 12 Stunden täglicher Arbeitszeit.) In diesem Bereich werden Nachbesserungen gefordert.
Am 23. April wird von den Koalitionsspitzen über (geringfügige) Änderungen beraten werden.
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