Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat seine Zahlen zum jährlichen Betriebspanel veröffentlicht. Das Betriebspanel beruht auf Befragungsergebnissen bei Arbeitgebern. Insgesamt werden rund 16.000 Betriebe jährlich befragt, die mindestens einen sozialversicherungspflichten Angestellten haben.
Seit dem 1. Januar 2015 muss in Deutschland (von einigen Ausnahmen abgesehen) ein Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde gezahlt werden.
Unterschiedliche Studien haben sich bereits damit beschäftigt, wie viel Menschen als geringfügig Beschäftigte vom Mindestlohn betroffen sind. Die Ergebnisse schwankten zwischen 65 und 67 Prozent in Westdeutschland, im Osten Deutschlands sollen es 84 Prozent sein.
Bei der Auswertung der Befragungen durch das IAB wurde im Betriebspanel ersichtlich, dass ca. 12 Prozent der Betriebe bis zur Einführung des Mindestlohnes mindestens einen Beschäftigten hatten, der unter 8,50 Euro verdiente, 7 Prozent der Betriebe gaben aber an, bereits vor der Einführung Anpassungen vorgenommen zu haben.
Wo gibt es die meisten Betriebe, die mindestens über einen geringfügig beschäftigen Mitarbeiter verfügen, der weniger als den eingeführten Mindestlohn verdient?? Hier ist ein eindeutiges Ergebnis zu sehen. Während es in den neuen Bundesländern bis zu 24 Prozent der Betriebe sind, sind es in den alten Bundesländern durchschnittlich nur 9 Prozent.
Die Höhe der Anzahl der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe ist eindeutig an Branchen gebunden. Im Gastgewerbe sind es 31,9 Prozent, im Baugewerbe nur 1,3 Prozent. In diesem Wert wurden – wie auch in allen anderen – nur Betriebe erfasst, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben.
Wie aber sah es vor der Einführung des Mindestlohns aus? In Brandenburg zum Beispiel waren in 52,5 bis 55 Prozent der Betriebe Mitarbeiter tätig, die unter 8,50 Euro in der Stunde verdienten. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz traf das nur auf 35,5 bis 37,3 Prozent der Betriebe zu.
Nach Erkenntnis des IAB sind somit 4,4 Prozent der Beschäftigten deutschlandweit vom Mindestlohn betroffen, eine deutlich niedrigere Zahl als in Schätzungen zuvor.
In der Studie wurden Betriebe, die keine sozialversicherungspflichten Mitarbeiter haben, nicht erfasst. Ebenso wenig fließen in die Zahlen für Beschäftigte, die vom Mindestlohn nicht betroffen sind (wie. Z. Auszubildende und Praktikanten) nicht mit ein. In früher veröffentlichten Zahlen vom Bundesarbeitsministerium war angenommen worden, dass der Mindestlohn Auswirkungen auf die Löhne und Gehälter von rund 3,7 Millionen Arbeitnehmern haben wird, eine Zahl, die deutlich höher liegt als das jetzt veöffentlichte Ergebnis der Befragungen bei den Betrieben.
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