Nicht nur für die Menschen, die in Süddeutschland leben, ist es unter Umständen naheliegend, in Österreich zu arbeiten.
Besonders jetzt, wo die Wintersaison vor der Tür steht, werden in unserem schönen Nachbarland zahlreiche Mitarbeiter gesucht. Und wer weiß? Manchmal kann aus der Saisonarbeit auch mehr entstehen……..denn schließlich gehört Österreich zu den beliebtesten Auswanderungsländern der Deutschen und so könnte man sich durchaus auch dort um einen Job bewerben.

Was muss man beachten?
Als EU-Bürger in Österreich zu arbeiten und zu leben, ist im Prinzip völlig problemlos, wenn man eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz nachweisen oder bei einer selbständigen Tätigkeit eine Krankenversicherung belegen kann. Nach drei Monaten Arbeit muss dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Eine Ausnahmeregelung bezüglich der Arbeitsaufnahme gibt es für kroatische Staatsbürger, die gemäß einer Übergangsregelung eine Arbeitserlaubnis beantragen müssen, ebenso wie Bürger aus Nicht-EU-Ländern.

Um als Ausländer in Österreich arbeiten zu dürfen, benötigt man derzeit eine „Beschäftigungsbewilligung“, und zwar zum Beispiel dann, wenn man

  • eine Saisonarbeit im Bereich Tourismus oder in der Landwirtschaft ausüben will oder
  • noch nicht in Österreich gearbeitet hat oder
  • Student/in oder Schüler/in ist oder
  • kroatischer Staatsbürger ist.

Diese Beschäftigungsbewilligung wird maximal für den Zeitraum von einem Jahr ausgestellt, sie ist auf eine bestimmte Tätigkeit beschränkt und sie muss vom jeweiligen Arbeitgeber beantragt werden.
Die Entscheidung des Amtes, ob die Bewilligung erteilt wird, erhält übrigens in Österreich der Arbeitgeber und auch nur dieser kann bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen.

Diese Beschäftigungsbewilligung muss für eine nichtselbständige Arbeit nicht beantragt werden, wenn man über

  • einen „Daueraufenthalt – EU“ (wird in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen im Scheckkartenformat erteilt),
  • eine „Rot-Weiß-Rot–Karte“ (wird in Österreich für einen bestimmten Personenkreis aus Nicht-EU-Ländern – wie besonders qualifizierte Arbeitskräfte –  für 1 Jahr ausgestellt),
  • eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ (Ersatz für die ab 1.1. 2014 bisherige Rot-Weiß-Rot-Karte plus für „humanitäre“ Fälle ab 1.1.2014),
  • einen „Aufenthaltstitel Familienangehöriger“ (für Familienangehörige aus Drittstaaten) oder
  • einen „Niederlassungsnachweis“ (Vorgänger des Titels „Daueraufenthalt EU“)

verfügt.

Wenn man im Umkreis von 30 Kilometern zur deutsch-österreichischen Grenze lebt, hat man die Möglichkeit, als Grenzpendler zu arbeiten. Hier gelten noch einmal andere Bestimmungen.

Die Erwartungen an eine erfolgreiche Bewerbung unterscheiden sich nicht wesentlich von denen in Deutschland. Neben einem nicht allzu umfangreichen, aber aussagekräftigen Anschreiben wird natürlich ein Lebenslauf erwartet. Sehr gern wird Persönliches im Lebenslauf gesehen, wie eine kurze Auflistung von Hobbys, Interessen und Erfahrungen. Das Bewerberfoto kann auf dem Deckblatt platziert werden. Viele Firmen in Österreich freuen sich besonders über Initiativbewerbungen, denn diese sagen viel darüber aus, wie aktiv und engagiert ein Arbeitssuchender ist.

***Unsere Angaben wurden sorgfältig recherchiert, es besteht jedoch kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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