Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema, das leider oft  vernachlässigt wird. Was bedeutet Arbeitssicherheit? Es muss dafür Sorge getragen werden, dass Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten möglichst wenig gefährdet werden.

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Spontan fällt einem dazu sicher erst einmal der Helm ein, der auf Baustellen getragen werden muss oder vielleicht auch Staubschutzmasken und Schutzbrillen. Denken Sie bei Arbeitssicherheit aber auch an Bürojobs? Oder an psychische Belastungen am Arbeitsplatz? An Suchtprävention?
Das sollten Sie aber, denn all das und noch vieles mehr wird im Arbeitsschutzgesetz erfasst und geregelt.

Das Arbeitsschutzgesetz

Im „ Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ findet man die Gefährdungsbeurteilungen der verschiedenen Arbeitsplätze und zahlreiche Verordnungen. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter regelmäßig unterweisen bzw. unterweisen lassen.

Umsetzung der Arbeitssicherheit

Hand aufs Herz! Wer kennt sich in seinem Unternehmen und an seinem Arbeitsplatz über die detaillierten Vorschriften zur Arbeitssicherheit aus?
Hier einige Beispiele, die zum Beispiel bei einem Arbeitsplatz im Büro zu beachten sind:

  • Bei zu hohen Temperaturen im Büro muss der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und ggf. Maßnahmen zur Kühlung vornehmen.
  • Schreibtisch und Schreibtischstuhl müssen zwingend ergonomisch gestaltet sein, es muss genug Bewegungsfreiheit geben.
  • Das Raumklima sollte eine Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 % betragen,
  • der Abstand zum Bildschirm muss ausreichend sein und eine
  • direkte Schallübertragung ist zu unterbrechen.

Je nach der ausgeübten Tätigkeit lassen sich die unterschiedlichsten Gefahrenquellen ermitteln. Es gibt unter anderem:

  • Physische Belastungen: Einseitige und/oder schwere Tätigkeiten.
  • Psychische Belastungen: Dazu können Über- oder Unterforderung zählen, Mobbing uvm.
  • Gefahrstoffe: Hier gibt es zum Beispiel entzündliche, krebserregende und giftige Arbeitsstoffe.
  • Gefahren in der Arbeitsumgebung: Schlecht abgesicherte Baustellen, Stolperquellen, unzureichende Beleuchtung, Lärm usw.

Arbeitssicherheit liegt im Interesse von Unternehmern und Mitarbeitern und ist auch von beiden Seiten zu beachten und zu fördern. In jedem Betrieb ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ein Mitarbeiter muss mindestens als Ersthelfer ausgebildet sein. Wir haben auch praktische Tipps zur Arbeitsplatzgestaltung!

 

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