Leider gibt es immer noch bei einigen Jugendlichen und durchaus auch Eltern die Meinung, dass eine Ausbildung nach der Schule nicht von Nöten ist, sondern es heißt „Ich gehe lieber arbeiten und verdiene richtig – eine Ausbildung kann ich immer noch machen!“

So etwas geht meistens schief, wie viele aus eigener Erfahrung wissen. Mit einer guten Ausbildung oder einem Studium stehen einem viele Türen offen. Der Einstieg ins Berufsleben beginnt mit einer ansprechenden Bewerbung. Lassen Sie sich dabei von uns beraten!

Natürlich ist eine Ausbildung und noch in viel größerem Umfang das Studium eine finanzielle Belastung für alle Beteiligten. Man sollte versuchen, das nicht als Belastung zu sehen, sondern vielmehr als Investition in die Zukunft.

Einkommen während Ausbildung und Studium

Die Ausbildungsvergütung ist überwiegend tariflich geregelt. Unterliegt der Ausbildungsbetrieb keiner tariflichen Regelung, muss dennoch die Ausbildungsvergütung mindestens 80 % des Tarifbetrages betragen, damit sie als angemessen gilt.
Als weitere Einnahme kann man das Kindergeld rechnen, das derzeit 190 Euro monatlich beträgt und bis zum erfolgreichen Ende der ersten Ausbildung gezahlt wird. (Längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs).

Finanzielle Unterstützung eines Auszubildenden

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende bzw. Studenten BAB (Bundesausbildungsbeihilfe) oder BAFöG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen, ggf. auch Leistungen durch Jobcenter oder andere öffentliche Stellen erhalten. Hier auf alle Details einzugehen, würde den Rahmen sprengen – es gibt aber zahlreiche Beratungsstellen, die unterstützen.
Eine große Rolle bei der Berechnung und Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen spielt, ob die Jugendlichen noch zuhause wohnen oder nicht.

Unterstützung durch die Eltern

Natürlich sind in erster Linie die Eltern für den Lebensunterhalt ihres Kindes verantwortlich. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, inwieweit das Einkommen der Eltern zur adäquaten finanziellen Unterstützung ausreicht und ob ggf. irgendwelche öffentlichen Zuschüsse in Anspruch genommen werden können.
Bei getrennten Elternpaaren kann das zum Beispiel so aussehen, dass der Elternteil, wo das Kind lebt, für den Barunterhalt (also Lebensmittel etc.) zuständig ist und der andere Elternteil eine finanzielle Unterstützung leisten muss.
Oftmals denken Jugendliche, dass sie sich mit dem 18. Lebensjahr eine eigene Wohnung nehmen können und ihre Einnahmen selbstverständlich durch öffentliche Leistungen aufgestockt werden. Das stimmt so nicht und ist nur in Ausnahmefällen möglich. (Beispiel: Studium in einer anderen Stadt, nachdem man am Wohnort keinen Studienplatz gefunden hat.)

Eigener Verdienst von Auszubildenden und Studenten

Es liegt nahe, dass junge Menschen selbst zu ihrem Lebensunterhalt beitragen. Auch hier sind wieder zahlreiche Punkte zu beachten:

  • Das Kindergeld wird nur bei bestimmten Tätigkeiten je nach Umfang und Verdienst  (die so genannte „unschädliche Erwerbstätigkeit“) und bis zu einem Zeitraum von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt.
  • Nebenarbeit und Ausbildung/Studium müssen sich so vereinbaren lassen, dass die Ausbildung nicht zu kurz kommt.
  • Für unter 18jährige gelten gesonderte Arbeitsbestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Erhält man öffentliche Leistungen, muss jede Einkommensänderung bei der jeweiligen Stelle angegeben werden.

Wir empfehlen, sich immer ausreichend zu informieren und die Absolvierung einer Ausbildung bzw. des Studiums an vorderste Stelle in der Lebensplanung zu setzen! Falls Sie es noch nicht wussten: Man kann eine Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren!

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