In vielen Familien heißt es „Karriere oder Familie“, weil sich beides nicht gemeinsam unter einen Hut bringen lässt, ohne dass irgendetwas oder irgendjemand auf der Strecke bleibt. Meist sind es die Frauen und Mütter, die sich entscheiden müssen, welche Prioritäten sie setzen.

Dennoch ist es mit Familie möglich, im Beruf etwas zu erreichen und Erfolg zu haben. Informieren Sie sich – wir haben die Jobs dafür!

Sich um die Familie zu kümmern, das kann bedeuten, dass minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen sind, manchmal sogar beides.
An dieser Stelle möchten wir an die betroffenen Frauen appellieren, die Anspruchshaltung, das alles alleine zu stemmen, aufzugeben. Jeder Tag hat nur 24 Stunden und ein Teil davon muss der eigenen Erholung dienen.

Wie kann man sich Hilfe im Alltag holen?

Für die Unterbringung der Kinder gibt es mehrere Möglichkeiten einer Teil- oder Ganztagsbetreuung. Sie können die Kids einer Tagesmutter anvertrauen – Tagesmütter oder -väter müssen eine Pflegeerlaubnis vorweisen können. Diese wird vom zuständigen Jugendamt nach einer Überprüfung der persönlichen und örtlichen Verhältnisse erteilt. Tagesmütter werden vom Jugendamt oder freien Trägern vermittelt.

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen rechtlichen Anspruch für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, auf einen Kitaplatz (bzw. einen Platz bei einer Tagesmutter). Man hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Kind in einer Wunsch-Kita untergebracht wird. Die Anmeldung in der Kita erfolgt mit einem Kita-Gutschein, der zuvor zu beantragen ist und in dem auch die Länge der erforderlichen Betreuung festgelegt wird. Die Regelung dafür und die Frist zur Anmeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt. In Berlin zum Beispiel kann der Kita-Gutschein beantragt werden, wenn bis zur Aufnahme in der Kita höchstens 9 Monate vergehen werden.

Hüten die Großeltern das Kind, können mindestens die erstatteten Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Alle Betreuungskosten können bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich abgesetzt werden.

Besonderheiten für Eltern im Job

Als pflichtversicherter Elternteil eines unter 12jährigen Kindes kann man im Jahr bis zu 10 Arbeitstage wegen Krankheit des Kindes zuhause bleiben. Man erhält entweder sein Gehalt im Rahmen der Entgeltfortzahlung weiter (Kinderkrankenpflegegeld) oder Krankengeld von der Krankenkasse.

Pflegebedürftige Angehörige

Derzeit gibt es rund 2,62 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland.
Wer seine pflegebedürftigen Angehörigen zuhause betreut, kann im Rahmen des Pflegezeitgesetzes bis zu 10 Tage der Arbeit fernbleiben.
Man kann auf Antrag beim Arbeitgeber bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt werden oder im Rahmen der Familienpflegezeit bis zu 24 Monate lang die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduzieren. (Hierbei kann der Verdienst aus Bundesdarlehen aufgestockt werden.

Familie und Karriere

Wer Vollzeit arbeitet und seinen familiären Verpflichtungen nachkommt, muss darauf achten, selbst nicht auf der Strecke zu bleiben. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe einzufordern und anzunehmen! Manchmal muss man Kompromisse eingehen. Sei es in der Form, die Arbeitszeit zu kürzen, sich finanziell etwas einzuschränken oder aber die Karriereplanung anzupassen. Haben Sie schon einmal über eine Tätigkeit im Home-Office nachgedacht?