Sie haben aufwändig eine Bewerbungsmappe für Ihre Initiativbewerbung erstellt und diese an mehrere Firmen versandt. Nach längerer Zeit hat Ihnen nur ein Unternehmen Ihre Bewerbungsmappe zurückgeschickt, die anderen Bewerbungen haben Sie nicht zurückbekommen.
Das ist zwar ärgerlich, aber durchaus rechtens. Denn – ein Arbeitgeber muss Bewerbungsunterlagen nicht wieder an den Absender schicken. Das Amtsgericht Bonn führt in einem Beschluss aus:
„Es gibt auch keine Verpflichtung für einen Inserenten ihm zugesandte Unterlagen zurückzusenden. Angesichts der Vielzahl von Bewerbungen auf entsprechende Stellen ist dies wohl auch kaum durchführbar. Geschieht dies dennoch, handelt es sich um einen Akt der Noblesse aber keine Verpflichtung.“ (AG Bonn, Beschluss vom 08.12.2006 – AZ 13 C 435/06).
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In die eigene Bewerbung muss man in jedem Fall investieren. Neben Zeit und Mühe kostet das durchaus nämlich auch Geld.
Kosten für die Bewerbung
Nicht sparen sollte man am Foto, ein gutes Bewerbungsfoto ist auf alle Fälle ein Eyecatcher. Beim Postversand der Bewerbung fallen weitere Kosten an. Das beginnt beim Kauf der Bewerbungsmappe, geht über den Druck der Unterlagen und Kopierkosten für Zeugnisse, man muss einen Umschlag kaufen und diesen ausreichend frankieren.
Rückumschlag für die Bewerbungsunterlagen
Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (sofern diese beim Unternehmen nicht mehr benötigt werden) zurück haben wollen, sollten Sie Ihrer Bewerbungsmappe noch einen frankierten Freiumschlag beifügen. Das ist aber keine Garantie dafür, dass Sie Ihre Unterlagen wirklich zurückbekommen. Ein Rückumschlag kann sogar zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Denn man könnte mutmaßen, dass der Bewerber/die Bewerberin mit einer Absage rechnet, wenn ein Rückumschlag beigefügt wird.
Unser Tipp:
Sie können die Kosten für Ihre Bewerbung in Ihrer Steuererklärung geltend machen oder nach vorherigem Antrag von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter bis zu einer gewissen Grenze pauschaliert oder detailliert erstatten lassen. Fragen Sie dazu Ihren Sachbearbeiter.
Lesen Sie dazu: Erstattung von Bewerbungskosten