Ihr Arbeitsverhältnis wurde von Ihnen oder von Ihrem Arbeitgeber gekündigt – wie geht es nun für Sie weiter? Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist?
Und – wie finden Sie so schnell wie möglich einen neuen Job? Fragen Sie einen unserer Arbeitsmarktmanager– er findet eine Lösung!
Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld
Um das Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, muss man arbeitslos (ohne Beschäftigung) sein,
- man muss sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben und
- man muss eine gewisse Grundanwartschaft erfüllen.
Als arbeitslos gilt man, wenn man – zuerst einmal pauschal gesagt – keiner Beschäftigung nachgeht. Weitere Grundvoraussetzungen für den Erhalt des Arbeitslosengeldes sind
- dass man keiner Sperrfrist unterliegt,
- dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und
- Eigenbemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit unternimmt.
Die Grundanwartschaft wird dadurch erfüllt, dass man in einer Rahmenfrist von 24 Monaten mindestens 12 Monate lang (360 Tage) vor dem Eintreten der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig war.
Das Arbeitslosengeld wird in der Regel für die Dauer von einem Jahr gezahlt, in Sonderfällen auch länger. Die Höhe wird einzelfallabhängig berechnet.
Sonderregelungen für die Zahlung und Anrechnung gelten für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und den Bezug von anderen Leistungen.
Nach dem Ende des Leistungsbezuges kann ggf. ALG II beantragt werden.
Unsere Tipps:
- Sprechen Sie Nebentätigkeiten, Fortbildungen, sonstige Maßnahmen während der Arbeitslosigkeit mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit ab, damit Sie nicht Gefahr laufen, Sanktionen zu erhalten.
- Nutzen Sie die Zwangspause der Arbeitslosigkeit und verfallen nicht in Untätigkeit. Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen verfeinern, natürlich Bewerbungen schreiben, sich weiterbilden, kleinere (auch ehrenamtliche) Tätigkeiten ausüben usw. Werden bzw. bleiben Sie aktiv!
- Beantragen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei der Agentur für Arbeit. Diesen kann man nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit beantragen und damit unter anderem einen privaten Arbeitsvermittler wie IPSER kostenfrei mit der Stellensuche beauftragen.
Man muss zwischen der „Arbeitsuchendmeldung“ und der „Arbeitslosmeldung“ unterscheiden. (Wir fassen das ganz einfach zusammen.)
Arbeitsuchend ist man, wenn man bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist und eine Beschäftigung sucht.
- Sucht man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mehr als 15 Wochenstunden,
- hat sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet,
- bemüht sich selbst eine Beschäftigung zu finden,
- arbeitet nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich und
- steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung,
dann ist man arbeitslos.
Sie können die Zeit der Arbeitslosigkeit nutzen. Lesen Sie dazu unsere Tipps.
*Unsere Artikel werden sorgfältig recherchiert, dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.