Wer aus familiären Gründen, wie zum Beispiel wegen der Kinder nicht in Vollzeit arbeiten kann oder will, greift gern zum Minijob, um die Haushaltskasse ein wenig aufzubessern.

Wollen Sie vielleicht nach der Elternzeit wieder in Ihren Beruf zurückkehren und wissen nicht, welche Chancen Sie haben? Finden Sie es heraus!

Im so genannten Minijob (geringfügige Beschäftigung) darf das regelmäßige monatliche Entgelt 450 Euro nicht übersteigen, also insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro im Jahr betragen. Es wird unterschieden zwischen Minijobs im Haushalt und Minijobs im gewerblichen Bereich.

Sozialversicherung im Minijob

Der Arbeitgeber zahlt die Sozialabgaben pauschaliert, auch hier gibt es Unterschiede zwischen Minijobs im Haushalt und im gewerblichen Bereich. (Als Minijob im gewerblichen Bereich werden alle Minijobs bezeichnet, die keine Tätigkeit im Haushalt darstellen.)
An der Rentenversicherung beteiligt sich der Minijobber unter bestimmten Voraussetzungen, eine Befreiung ist möglich. Mit der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge von 3,7 Prozent erwirbt man einen geringen Rentenanspruch.

Arbeitszeiten im Minijob

Die Arbeitszeiten werden vertraglich geregelt, die Bezahlung orientiert sich mit einigen Ausnahmen mindestens an der Untergrenze des Mindestlohngesetzes. Es muss ein Nachweis über die Tätigkeit bzw. Stundenzahl geführt werden, der jederzeit zur Verfügung stehen muss.

Rechte von Minijobbern

Im Minijob hat man die gleichen Rechte wie die Kollegen, die in Vollzeit arbeiten. Dazu gehören unter anderem

  • Entgeltfortzahlung bei eigener Erkrankung und Erkrankung des Kindes je nach vertraglicher Vereinbarung,
  • Erholungsurlaub (anteilig zur Vollzeit berechnet),
  • Kündigungsschutz bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern,
  • das Einhalten der Grundsätze der Gleichbehandlung.

Steuer für Minijobs

Minijobs sind nicht steuerfrei. Es gilt die so genannte Pauschalversteuerung, die 2 Prozent des Entgeltes beträgt und im allgemeinen vom Arbeitgeber getragen wird. Man kann einen Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steuerfrei ausüben.

Kurzfristige Minijobs

Für kurzfristige Minijobs gelten abweichende Sonderregelungen.

Mehrere Minijobs

Sie haben mehrere Minijobs? Bitte beachten Sie, dass die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschritten werden darf – sie dürfen also insgesamt auch bei zwei oder drei Jobs nicht über diese Grenze kommen. Wird die Grenze überschritten, werden alle Einnahmen aus Minijobs versicherungspflichtig.

Fakt ist, dass Minijobs überwiegend von Frauen ausgeübt werden. Meist sind dafür familiäre Gründe, wie Erziehung und Beaufsichtigung von Kindern oder Pflege von Angehörigen verantwortlich. Oft wird der Kinderwunsch allerdings verschoben, bis man beruflich vollkommen orientiert ist. Es heißt dann „Erst der Beruf, dann das Kind!

 

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