Wie wichtig ist der Schlussteil des Anschreibens zur Bewerbung?

Wie wichtig ist der Schlussteil des Anschreibens zur Bewerbung?

Neben allen anderen Formalien eines Geschäftsbriefs wird das Anschreiben zur Initiativbewerbung bekanntlich in drei Teile gegliedert: Einleitung, Hauptteil und Schlussteil. Über jeden dieser Abschnitte sollte man sich Gedanken machen, bestimmte Dinge beachten und an den eigenen Formulierungen feilen.

Der Schlussteil des Anschreibens ist nämlich nicht einfach nur ein wenig Smalltalk und unwichtig, sondern der letzte Eindruck aus dem Anschreiben, der häufig in Erinnerung bleibt.

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Formulierung des Schlussteils

Nachdem Sie im Hauptteil sich selbst und Ihre Qualifikationen ein wenig beschreiben konnten, sollten Sie am Ende des Bewerbungsanschreibens noch einmal Ihr zunächst vorrangiges Ziel avisieren: Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Auch in diesem Teil des Anschreibens setzt man den Konjunktiv nur sparsam ein. Überlegen Sie selbst, was Sie als Personalchef am meisten ansprechen würde.

„Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Bewerbung berücksichtigen könnten und mich zu einem Vorstellungsgespräch einladen würden.“

Oder

„Ich habe mit meiner Stellenbewerbung Ihr Interesse geweckt? Dann freue ich mich auf Ihre Einladung zu einem Vorstellungsgespräch!“ Überlegen Sie für sich selbst, welche Art der Formulierung am besten zu Ihnen passt, denn Sie sollten in jedem Fall authentisch bleiben.

In unserem Beispiel (siehe Muster zum kostenlosen Download) wurde das Problem des Schlussteils elegant gelöst. Die Bewerberin wirkt selbstbewusst und überzeugend. Genau das sind Eigenschaften, die im Berufsleben wichtig und geschätzt sind.

Grußformel am Ende des Anschreibens

Bitte vermeiden Sie es unbedingt, eine Bewerbung mit einer Grußformel abzuschließen, die Sie im Privatleben verwenden würden und die aus Abkürzungen besteht. Senden Sie weder „herzliche“ noch „liebe“ Grüße und benutzen nicht „MfG“ oder „LG“.

Üblich und immer richtig ist es, wenn man seine Bewerbung „mit freundlichen Grüßen“ abschließt. Heute wird diese Grußformel mitunter noch erweitert. „Mit freundlichen Grüßen aus Musterstadt“ ist eventuell denkbar.

„Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen“ oder „Hochachtungsvoll“ wird nicht mehr verwendet und Superlative wie „herzlichst“ oder „freundlichst“ sind nicht empfehlenswert.

Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zur Erstellung Ihres Bewerbungsanschreibens!

 

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